Corona-Lockerungen

In Bayerns Gottesdiensten darf wieder gesungen werden

Ab heute darf bei Gottesdiensten in Bayern wieder gesungen werden. Voraussetzung sind weiter FFP2-Masken und eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100. Derzeit liegen alle Kreise im Freistaat unter dieser Marke. Bei Freiluftgottesdiensten entfällt die Maskenpflicht am Platz.

Auch bei Beerdigungen, Trauungen und Hochzeiten greifen ab heute Lockerungen. Demnach dürfen sich bei einer Inzidenz von unter 50 draußen bis zu 100, in Innenräumen bis zu 50 Personen treffen. Dazu kommen Geimpfte und Genesene.

Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100, halbieren sich die Teilnehmerzahlen. Außerdem ist ein negativer Test für diejenigen nötig, die noch nicht vollständig geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sind.

KNA

07.06.2021 - Bayern , Corona , Gottesdienst