Kirchliches Brauchtum

Sankt Martin wird Kulturerbe des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Tradition des Sankt Martin im Land zwischen Rhein, Maas und dem Eifelvorland wird als immaterielles Kulturerbe des Landes Nordrhein-Westfalen anerkennt. Das teilten die Initiatoren des Kulturerbes Sankt Martin am Sonntagabend unter Berufung auf eine unabhängige Expertenkommission mit. Als Traditionen und Bräuche sollen demnach auch das Brieftaubenwesen, die Haubergswirtschaft im Siegerland, die Bolzplatzkultur sowie die Anlage von Flechthecken fortan zum Kulturerbe des Landes gehören. Insgesamt gab es 14 Bewerbungen.

Die Niederrheiner Jeya Caniceus aus Kempen und Rene Bongartz aus Brüggen zeigten sich dankbar für die breite Unterstützung von Martinsvereinen und der nordrhein-westfälischen Landespolitik. Der Landtag in Düsseldorf hatte im Januar erstmals einer einzelnen Kulturerbebewerbung seine ausdrückliche Unterstützung zugesagt. Mit den fünf neuen Traditionen und Bräuchen umfasst das Landes-Inventar künftig zehn Einträge.

Die Initiatoren zählen auch weiterhin auf die Unterstützung des NRW-Parlaments. Eine private Bewerbung sei auf Bundesebene "nicht angemessen". Daher seien ein Dachverein des Kulturerbes Sankt Martin eine Stiftung in Vorbereitung.

Die nach dem heiligen Martin von Tours benannten Umzüge rund um den 11. November erinnern an die Legende, nach der Martin seinen Mantel mit einem frierenden Bettler teilte. Martin wurde wahrscheinlich um 316/17 in Sabaria geboren, dem im heutigen Ungarn gelegenen Szombathely (Steinamanger). Als römischer Soladt ließ sich Martin mit 18 Jahren taufen, quittierte den Militärdienst und wurde zunächst Missionar.

Seit 371 war er Bischof von Tours an der Loire; er starb am 8. November 397 in seiner Diözese. Das Grab des fränkischen Nationalheiligen und Patrons der Schneider, Bettler, Geächteten und Kriegsdienstverweigerer in Tours ist eine wichtige Wallfahrtsstätte. Bistumspatron ist Sankt Martin in Mainz, Rottenburg, Szombathely und Eisenstadt. 

KNA