Kommentar zum Prozess gegen Berliner Frauenärzte

Der Fötus ist von Anfang an ein Mensch!

Vorige Woche wurden zwei Mediziner zu Bewährungsstrafen verurteilt, weil sie ein Zwillingsmädchen mit schweren Hirnschäden bei der Kaiserschnitt-Geburt durch eine Injektion mit Kalium-Chlorid getötet hatten. Hätten sie das Kind unmittelbar vor Einleitung der Geburt mit einer Spritze durch die Bauchdecke getötet, also wenige Minuten vorher, wäre es ein legaler „Schwangerschaftsabbruch“ gewesen.

Wenn die Staatsanwaltschaft während des Verfahrens konstatiert, dass bei Öffnen des Uterus während eines Kaiserschnitts aus dem Fötus ein Mensch wird, mag das von der Rechtslage her begründbar sein, zeigt aber die Perversität eben dieser Rechtslage: Der Fötus ist bereits ein Mensch. Es gibt keinen „magischen“ Geburtskanal und kein „magisches Uterus-Öffnungsritual“, bei dem ein Zellhaufen plötzlich zu einem Menschen mutiert. Minuten entscheiden zwischen „Schwangerschaftsabbruch“ und Totschlag. Minuten, in denen das Kind lediglich seinen Aufenthaltsort und die Art der Atmung verändert, ansonsten aber derselbe einzigartige Mensch ist – wie auch schon drei Monate, sechs Monate oder acht Monate zuvor.

Den Eltern ist insofern kein Vorwurf zu machen, als ihnen die Sachlage in dieser Extremsituation nicht bewusst war. Mediziner, die einer Mutter anbieten, dafür zu sorgen, dass nur das gesunde Kind auf die Welt kommt, die ihr möglicherweise überhaupt keine Alternativen für das Leben des zweiten Mädchens angeboten haben, handeln verantwortungslos und inhuman! Angesichts dieses drastischen Falls muss die Politik die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde und die Träger dieser Würde auch vor der Geburt konsequenter schützen.

„Ein Aussortieren eines kranken Kindes am offenen Mutterleib – das ist nicht hinnehmbar“, erklärte der Richter. So etwas sei ein Schlag ins Gesicht behinderter Menschen. Man muss hinzufügen: Auch ein Aussortieren irgendeines Kindes zu irgendeinem Zeitpunkt im Mutterleib ist nicht hinnehmbar und ein Schlag ins Gesicht jedes Menschen!

Alexandra Maria Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht (BVL)

27.11.2019 - Deutschland , Ethik , Lebensschutz