Hollands Höchststand: Euthanasie boomt

Rekordjahr bei Sterbehilfe: In den Niederlanden
werden sogar Kinder und Demente getötet

Im Jahre 2002 waren die Niederlande das weltweit erste Land, das die aktive Sterbehilfe legalisierte. Mittlerweile hat die Zahl der Sterbehilfe-Fälle dort einen neuen Höchststand erreicht. Dem „Euthanasie-Report“ zufolge starben 2016 in Holland 6091 Menschen durch Tötung auf Verlangen. Das sind 17 pro Tag und rund 2000 mehr als 2012. Und ein Ende des Trends ist nicht ansatzweise in Sicht.

Allein 2016 sollen bei der zuständigen Ethikkommission 18 000 Todesgesuche eingegangen sein, und das in einem Land, in dem im gleichen Zeitraum nur rund 148 000 Todesfälle registriert wurden. „In den Niederlanden wurde eine Tür geöffnet, weg von einer Kultur des Sterbens hin zu einer Tötungskultur“, sagt Susanne Kummer vom Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (Imabe) in Wien, das der Österreichischen Bischofskonferenz untersteht.

„Das System ist entgleist“, bestätigt Psychiater Boudewijn Chabot, der lange als Befürworter und Vorkämpfer des Euthanasiegesetzes seines Landes galt. Chabot ist entsetzt darüber, dass neben Alten und Todkranken immer mehr psychisch- und demenzkranke Menschen von Ärzten getötet werden. Während 2009 zwölf Fälle aktiver Sterbehilfe bei Dementen gezählt wurden, waren es 2016 bereits 141. Bei psychiatrischen Pa­tienten stieg die Zahl von Null auf 60. „Ich weiß nicht, wie wir den Geist wieder in die Flasche zurückbekommen“, sagt Chabot.

Laut Imabe haben vor allem die sogenannten Lebensende-Kliniken immer mehr Zulauf, die meist Sterbehilfe bei Patienten leisten, denen die Hausärzte diese zuvor verweigerten. „75 Prozent der Euthanasiefälle von Patienten mit psychischen Erkrankungen fanden in diesen Kliniken statt.“ Erst kürzlich trat mit Berna van Baarsen wieder ein Mitglied einer der fünf regionalen Eu­thanasie-Prüfungskommissionen aus Protest gegen die Sterbehilfepraxis in ihrem Land zurück.
Kummer zufolge sind in den Niederlanden inzwischen „30 ambulante Todesteams“ unterwegs. Selbst Blinde und Tinnitus-Patienten wurden in dem Land bereits per Giftspritze getötet. 2016 sorgte der Fall eines 41-jährigen Familienvaters für Schlagzeilen, der sich töten ließ, weil er vom Alkohol nicht loskam. Wenn die Eltern zustimmen, ist auch Kindern ab zwölf Jahren erlaubt, sich töten zu lassen. 16-Jährige brauchen dafür nicht mal eine Zustimmung.

„Unerträgliches“ Leid

Anders als in Deutschland, wo der Begriff seit der Nazi-Zeit verpönt ist, gilt „Euthanasie“ in den Benelux-Staaten als positiv besetzt. In Holland etwa ist die aktive Sterbehilfe an all jenen erlaubt, die „unerträglich“ leiden. Von unheilbaren Krankheiten ist in dem Gesetzestext nicht die Rede. „Die Begriffe sind schwammig“, beklagt Bioethikerin Kummer. Zudem sei gerade bei psychisch kranken Patienten fraglich, inwieweit man von einem freien Willen sprechen kann.

„Wir winken heute Fälle durch, die wir noch vor einigen Jahren nicht gestattet hätten“, warnte schon 2015 der Vorsitzende der belgischen Sterbehilfe-Kommission. Dort gibt es inzwischen eine ähnliche Entwicklung wie in Holland. Den Theologen Theo Boer, der bis 2014 einer niederländischen Euthanasiekommis­sion angehörte, erschreckt vor allem, dass in seinem Land bereits etliche Demenzkranke getötet wurden, die ihren Euthana­siewunsch zwar geäußert, diesen aber später nicht mehr wiederholt haben.

Der offiziellen Statistik zufolge gab es 2016 mehr als 400 Fälle, in denen kein förmlich bekundeter Tötungswunsch vorlag. „Die Dämme brechen“, beklagten vor einem Jahr 200 niederländische Ärzte in einer gemeinsamen Erklärung. Gerade steht in dem Land ein Mediziner vor Gericht, der einer Frau die Todesspritze auf Bitten des Pflegeheims verabreicht hatte – ohne Zustimmung der Frau.

„Aktive Sterbehilfe untergräbt das Vertrauensverhältnis von Arzt und Patient massiv“, sagt Kummer. Die Angst geht so weit, dass im Internet seit Jahren empfohlen wird, in den Niederlanden stets eine Karte mit der Aufschrift „Maak mij niet dood, Dokter“ (Töten Sie mich nicht, Herr Doktor) bei sich zu tragen – um nicht „versehentlich euthana­siert“ zu werden.

Während in Holland die Situa­tion offenbar außer Kontrolle geraten ist, hat der Deutsche Bundestag 2015 die organisierte Suizidbeihilfe untersagt. Aktive Sterbehilfe ist hierzulande ohnehin verboten. Für Irritation sorgte Anfang 2017 allerdings ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte anwies, an unheilbar kranke Patienten in „extremen Ausnahmefällen“ tödliche Medikamente herauszugeben.

Bisher jedoch verweigerte der zu­ständige Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe die Umsetzung des Urteils. Jetzt erhielt er juristischen Beistand. In einem Gutachten stellte der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio klipp und klar fest, eine Mitwirkung des Staates an Selbsttötungen sei in Deutschland „verfassungsrechtlich nicht haltbar“.

Andreas Kaiser

23.02.2018 - Ausland