JERUSALEM – Pilger sehen sie kaum. Sie hat viele Schattierungen. Und sie beeinträchtigt das Leben von 324 000 Palästinensern, was 37 Prozent der Einwohner entspricht: die dunkle Seite Jerusalems. Drei Beispiele: Nur 59 Prozent der Palästinenser sind legal ans Wassernetz angeschlossen; vier von fünf palästinensischen Kindern leben unter der Armutsgrenze; seit 1967 hat das israelische Innenministerium 14 481 Palästinensern in Jerusalem das Aufenthaltsrecht aufgekündigt.
Diese und weitere Zahlen haben israelische Menschenrechtsorganisationen wie Acri, B’Tselem oder HaMoked ermittelt und veröffentlicht; im römisch-katholischen Menschenrechtszentrum „Gesellschaft von St. Yves“ haben sie einen palästinensischen Partner. Dieser unterhält zwei Büros, eines in Bethlehem und die Hauptstelle in Jerusalem. 26 palästinensische und ein israelisch-jüdischer Mitarbeiter, darunter neun Anwälte, bemühen sich, Palästinensern in allen Aspekten des Lebens beizustehen.
St. Yves, benannt nach dem Anwalt der Armen aus der Bretagne, leistet Christen wie Muslimen kostenlosen Rechtsbeistand: etwa bei der Meldung des Umzugs von Gaza nach Bethlehem, der Meldung des neugeborenen Kinds (Zehntausende von palästinensischen Kindern leben in Jerusalem ohne Eintrag im Meldeverzeichnis) oder beim Antrag auf Familienzusammenführung. Viele Palästinenser kennen ihre Rechte nicht. Die zweite Hürde ist die hebräische Sprache: Viele benötigen Hilfe beim Übersetzen und Ausfüllen.
Dutzende Anträge
Möchte ein Palästinenser aus Jericho seine inländische Frau zu sich holen oder ein Palästinenser aus Jerusalem mit seiner aus dem zehn Kilometer entfernten Bethlehem stammenden palästinensischen Ehefrau legal zusammenleben – Israel als Besatzungsmacht und Kontrolleur des Melderegisters muss zustimmen. Dutzende solcher, oft seit Jahren anhängiger Anträge sind auf den Schreibtischen von St. Yves gelandet, wie auch dieser Fall: