Bundestagsdebatte

Abgeordnete warnen vor Normalisierung des Suizids

Der Bundestag hat am Mittwoch in einer Orientierungsdebatte über mögliche Regelungen der Suizidbeihilfe beraten. Bei der rund zweistündigen Aussprache warnten viele der knapp 40 Redner vor einer Normalisierung der Selbsttötung und einem möglichen Missbrauch der Beihilfe. Viele forderten eine Stärkung von Palliativmedizin und Hospizen sowie einen Ausbau der Suizidprävention. Das Bundesverfassungsgericht hatte vor gut einem Jahr das Verbot der geschäftsmäßigen, also auf Wiederholung angelegten Beihilfe zum Suizid von 2015 aufgehoben und ein selbstbestimmtes Lebensende als Ausdruck des Persönlichkeitsrechts betont.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sprach von einem "Dilemma in vielerlei Hinsicht". Es gelte, der Selbstbestimmung angesichts von großem Leid gerecht zu werden und zugleich die Fürsorgepflichten des Staates und der Gesellschaft zu wahren. Ein "Arbeitsentwurf" zur Regelung aus seinem Hause setze auf ein Schutzkonzept, wonach die Hilfe zur Selbsttötung wieder unter Strafe stehe, aber Ausnahmen vorgesehen seien. Es dürfe "unter keinen Umständen einen sanften Druck" zum Suizid geben. Das wäre "für die Gesellschaft fatal". Das Konzept sieht intensive Beratung und ein Werbeverbot vor. Spahn betonte zugleich, der Staat sei nicht verpflichtet, von sich aus tödliche Medikamente zur Verfügung zu stellen.

Hermann Gröhe (CDU) bedauerte das Karlsruher Urteil ausdrücklich. Der Respekt vor dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und der Schutz des Lebens gehörten untrennbar zusammen. Nun stehe der Gesetzgeber vor einem Dilemma, denn jede Regelung berge gleichzeitig die Gefahr einer Gewöhnung an Selbsttötungshilfe.

Kirsten Kappert-Gonther (Grünen) verwies auf das Schwanken von Suizidwünschen. Oft stehe hinter dem Suizidgedanken eher der Wunsch, einer als unerträglich empfundenen Situation zu entkommen. Die Hilfe zum Suizid müsse deshalb in ein Schutzkonzept eingebettet werden. Sie unterstützte ein Eckpunktepapier, in dem Stephan Pilsinger (CSU), Ansgar Heveling (CDU), Lars Castellucci (SPD) und Benjamin Strasser (FDP) fordern, dass die Selbstbestimmung durch umfassende Beratung und Begutachtung gesichert und mit Angeboten der Suizidprävention verbunden wird.

Nach den Worten von Katrin Helling-Plahr (FDP) muss sich der Gesetzgeber hingegen auf die Seite derer stellen, "die selbstbestimmt sterben wollen". Sie trat mit Petra Sitte (Linke) für eine straffreie Hilfe zur Selbsttötung ein. Dazu solle sichergestellt werden, dass der Entscheidung ein dauerhafter "autonom gebildeter freier Wille" zugrunde liegt. Einen ähnlichen Vorschlag vertraten Renate Künast und Katja Keul von den Grünen. Michael Brand (CDU) stellte allerdings grundsätzlich infrage, ob die vom Verfassungsgericht geforderte Dauerhaftigkeit und Freiverantwortlichkeit des Sterbewunsches überhaupt festgestellt werden könne. Mehrere Redner plädierten dafür, sich angesichts der offenen Fragen Zeit für eine Regelung zu lassen und eine Neuregelung nicht noch vor den Wahlen zu verabschieden.

KNA