Abtreibungsgegner kritisieren SPD-Politiker

Selbstbestimmung wichtiger als Lebensschutz?

Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) kritisiert die von SPD-Politikern erhobene Forderung nach einer Abschaffung des Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs (StGB). Damit würden Abtreibungen legalisiert und eine Tötung des ungeborenen Kindes „ohne Angabe von Gründen bis zur Geburt möglich“, erklärte die ALfA-Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski am Dienstag in Fulda.

Es zeige sich, dass der Streit um den Paragrafen 219a StGB - das Werbeverbot für Abtreibungen - „im Grunde nur eine Stellvertreterdebatte war“, unterstreicht Kaminski. Nun solle offenbar der Schutz des ungeborenen Lebens „zugunsten eines vermeintlichen Selbstbestimmungsrechts der Frau zurücktreten“.

Die beiden Kandidaten für den SPD-Parteivorsitz, Christina Kampmann und Michael Roth, hatten der Tageszeitung „Welt“ (Samstag) gesagt: „Für uns hat der 219a genauso wie 218 nichts im Strafgesetzbuch zu suchen. Beide Paragrafen führen mit ihren Regelungen zu Vorverurteilung und Stigmatisierung betroffener Frauen“. Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) und den Jusos wolle man deshalb die Debatte anstoßen und einen entsprechenden Beschluss in der SPD herbeiführen. „Wir wollen zeigen, dass außerhalb des Strafgesetzbuchs Lösungen gefunden werden können, die selbstbestimmte Entscheidungen der Frauen ermöglichen und ungeborenes Leben schützen, zum Beispiel durch Fristenregelungen. Danach gilt es, dafür eine linke progressive Mehrheit zu finden.“

Aus Kaminskis Sicht hätte dies weitreichende Konsequenzen: „Wenn der Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird, entfallen sowohl die Beratungspflicht für die Schwangeren in Not als auch die Frist, innerhalb welcher abgetrieben werden darf. Eine Tötung des ungeborenen Kindes ohne Angabe von Gründen bis zur Geburt wird damit möglich.“

In der ALfA haben sich eigenen Angaben zufolge Menschen zusammengeschlossen, die „für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen, ob geboren, ungeboren, behindert, krank oder alt, eintreten“. Die ALfA hat demzufolge mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

KNA

25.09.2019 - Deutschland , Lebensschutz , Politik