Diakonie:

Bei Krankenhausreform Bedürfnisse von Patienten achten

Die geplante Krankenhausreform geht nach Ansicht der Diakonie zum Teil an den Bedürfnissen der Patienten vorbei. "Dies gilt vor allem für ältere, chronisch oder mehrfach kranke Menschen, Pflegebedürftige sowie Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen", sagte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie am Dienstag in Berlin. Er äußerte sich aus Anlass eines Treffens der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform.

Der Wohlfahrtsverband der Evangelischen Kirche legte dazu ein Strategiepapier vor. Darin betonte er seine grundsätzliche Unterstützung der Reform. Wenn sie aber zu weiten Wegen und einer ungeplanten Ausdünnung der lokalen Versorgungsstruktur führe, kehre sie die guten Vorsätze ins Gegenteil. Die Planung müsse sich deshalb am regionalen Bedarf ausrichten und die ambulante Versorgung berücksichtigen.

Die Diakonie begrüßte, dass Krankenhäuser künftig nicht nur über Fallzahlen finanziert werden sollen. Allerdings reichten die vorgeschlagenen Vorhaltepauschalen als Ausgleich nicht aus und könnten zur Rationierung von Leistungen führen. Ebenso sei es gut, komplexere Behandlungen in gut ausgestatteten Krankenhäusern oder Fachkliniken zu bündeln. Darüber sollten aber die Länder angesichts regionaler Gegebenheiten entscheiden.

Viele medizinische Behandlungen könnten heutzutage oft ohne einen Krankenhausaufenthalt durchgeführt werden, betonte die Diakonie. Allerdings gebe es in vielen Regionen immer weniger niedergelassene Ärzte. Hier seien multiprofessionelle Gesundheitszentren wichtig. Die Diakonie befürwortete die vorgeschlagene Einrichtung integrierter Notfallzentren an Krankenhäusern sowie moderner Leitstellen mit medizinischer Ersteinschätzung. Zugleich müssten psychiatrisch-psychosoziale Krisendienste flächendeckend ausgebaut werden.

Eine Neuordnung der Krankenhausleistungen ist nach Ansicht der Diakonie sinnvoll. In einer immer älter werdenden Gesellschaft sollten aber ältere und pflegebedürftige Menschen besonders in den Blick genommen werden. Schließlich müsse ein Krankenhaus künftig so ausgestattet sein, dass es auch Menschen mit Behinderungen gut versorgen könne.

KNA

23.05.2023 - Deutschland , Krankenhaus , Reform