Antrag der Linksfraktion abgelehnt

Beratungspflicht bei Schwangerschaftsabbruch bleibt

Die Beratungspflicht nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz und dem Paragrafen 218a Strafgesetzbuch bleibt auch während der Corona-Pandemie in Kraft. Der Familienausschuss lehnte am Mittwoch einen Antrag der Linksfraktion auf Aussetzung der Pflichtberatung ab. Für den Antrag stimmte außer den Linken die Grünen-Fraktion, alle anderen Fraktionen votierten dagegen.

Die Linksfraktion hatte die Bundesregierung und die Länder in ihrem Antrag aufgefordert, Schwangerschaftsabbrüche als notwendige und nicht aufschiebbare medizinische Leistungen im Sinne der Pandemiebestimmungen einzustufen. Zudem hatte die Fraktion dafür plädiert, die Beratungspflicht nach Paragraf 218a Strafgesetzbuch umgehend gesetzlich auszusetzen. Die Straffreiheit müsse gewährleistet sein, wenn auf Verlangen der Schwangeren ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der Zwölf-Wochen-Frist vorgenommen werde. Das Recht auf eine freiwillige Beratung solle aber weiter gelten.

Auch die Grünen sprachen sich im Familienausschuss dafür aus, in der "Ausnahmesituation" der Corona-Pandemie auf die Pflichtberatung zu verzichten. Sie argumentierten, Krankenhäuser hätten in verschiedenen Fällen Abbrüche mit Verweis auf die Corona-Krise verweigert.

Auf strikte Ablehnung stießen die Forderungen der Linken bei allen anderen Fraktionen. Eine Aussetzung der Beratungspflicht käme einer Aufkündigung des mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromisses über Schwangerschaftsabbrüche gleich, hieß es aus der Union.

Die AfD nannte den Antrag der Linken einen "hinterhältigen Versuch", die Beratungspflicht auszuhebeln und Schwangerschaftsabbrüche auszuweiten. Die SPD wies darauf hin, dass Abbrüche auch während der Corona-Pandemie zu den medizinisch notwendigen Eingriffen gehörten, da sie nicht planbar seien. Die Beratung werde derzeit oft telefonisch oder online durchgeführt, die Bescheinigungen per Post oder Fax zugestellt. In diesem Sinne argumentierte auch die FDP.

Zuvor hatten bereits die Christdemokraten für das Leben (CDL) den Vorstoß der Linken zu mehr Flexibilität bei der Schwangerenkonfliktberatung scharf kritisiert.

KNA

13.05.2020 - Corona , Lebensschutz , Politik