Abtreibungsgesetz

Bischöfe rügen Polens Verfassungsgericht und Regierung

Die katholische Kirche in Polen protestiert im Streit über das bestehende Abtreibungsgesetz ungewöhnlich scharf gegen das Verfassungsgericht und die nationalkonservative Regierungspartei. Der Bischofskonferenz-Vorsitzende Erzbischof Stanisław Andrzej Gądecki kritisierte die „Weigerung“ der höchsten Richter, zu prüfen, ob die Verfassung Abtreibungen von schwer geschädigten Föten erlaubt: „Das Ausbleiben einer Entscheidung des Verfassungsgerichts bewirkt, dass in den kommenden Jahren Hunderte Kinder getötet werden, nur weil sie wehrlos sind und vom Schicksal benachteiligt wurden.“

Mehr als 100 Abgeordnete hauptsächlich der Regierungspratei Recht und Gerechtigkeit (PiS) hatten die Prüfung 2017 beim Verfassungsgericht beantragt. Die Höchstrichter kamen diesem Auftrag aber bis zum Ende der Legislaturperiode des Parlaments im November 2019 nicht nach; damit verfiel der Prüfauftrag. Das Gesetz erlaubt Schwangerschaftsabbrüche, wenn die Gesundheit der Frau durch die Schwangerschaft gefährdet ist, sie vergewaltigt wurde oder der Fötus missgebildet ist.

Diese Ausnahmen vom Abtreibungsverbot verstoßen laut Gądecki gegen das Prinzip der demokratischen Rechtsstaatlichkeit. Das gelte besonders für die „eugenische Abtreibung“, die Polen im Fall einer wahrscheinlichen Behinderung oder Krankheit zulasse. „Wir haben die gesetzliche Erlaubnis zur Selektion aufgrund des Gesundheitszustandes des noch ungeborenen Kindes, was eine direkte Diskriminierung darstellt“, unterstrich der Erzbischof.

Den regierenden Nationalkonservativen warf er Wortbruch vor: „Ich drücke gleichzeitig meine Enttäuschung wegen der Nichteinhaltung des Wahlversprechens der Regierungspartei aus, das Leben ab der Empfängnis zu schützen.“ 2014 habe die PiS das in ihr Programm geschrieben.

In Polen werden laut offiziellen Angaben jährlich rund 1.000 legale Schwangerschaftsabbrüche registriert. In fast allen Fällen war der Fötus demnach unheilbar krank. Frauenrechtlerinnen zufolge entscheiden sich viele Polinnen zu Abtreibungen im Ausland.

2017 hatte eine von der Kirche unterstützte Bürgerinitiative dem Parlament rund 800.000 Unterschriften für eine Ausweitung des bestehenden Verbots von Schwangerschaftsabbrüchen auf missgebildete Föten überreicht. Die PiS machte den Abtreibungsgegnern zunächst Hoffnungen auf eine Gesetzesverschärfung, ruderte dann aber angesichts einer Protestwelle von Frauenrechtlerinnen zurück.

KNA

14.11.2019 - Bischöfe , Lebensschutz , Politik