Gesetzesänderung

Bundestag baut Wahlrechtshürden für Behinderte ab

Menschen mit Behinderung, die eine gerichtlich bestellte Betreuung haben, können in Deutschland künftig an Wahlen teilnehmen. Der Bundestag hob am Donnerstagabend die bisher gültigen Wahlrechtsausschlüsse auf. Mit der Gesetzesänderung wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Die Neuregelung tritt zum 1. Juli in Kraft. Betroffen sind rund 85.000 Menschen.

Neben vollbetreuten Menschen mit Behinderung wird auch Straftätern das Wahlrecht zuerkannt, die wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht sind. Auf Antrag können sie bereits bei der Europawahl am 26. Mai ihre Stimme abgeben. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Monat einem entsprechenden Eilantrag stattgegeben.

Zudem verabschiedete das Parlament ein Gesetz, wonach eine längerfristige Fixierung von Psychiatriepatienten und Häftlingen nur noch mit Zustimmung eines Richters erlaubt ist. Nur in Ausnahmefällen - etwa bei Gefahr im Verzug - kann eine richterliche Anordnung demnach auch nachträglich eingeholt werden.

KNA

17.05.2019 - Behinderung , Deutschland , Politik