Sprachlich bereinigt

Bundestag erlässt Namensänderungsgesetz aus NS-Zeit neu

Der Bundestag hat ein noch aus der NS-Zeit bestehendes Gesetz zum Namensrecht sprachlich bereinigt. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Namensrechts wurde am Donnerstagabend einstimmig angenommen. Darin heißt es, dass das Recht inhaltlich unverändert gelte, der geltende Gesetzestext jedoch einige überholte sprachliche Bezüge zum ursprünglichen Reichsrecht wie "Reichsminister des Innern" enthalte, die geändert werden sollten. Ebenso sei die bisher in Paragraf 13 enthaltene Ermächtigung des Reichsministers des Innern obsolet und aufzuheben.

Das sogenannte Namensänderungsgesetz aus dem Jahr 1938 ermächtigte den Reichsminister des Innern unter anderem, Vornamen zu ändern. Das führte unter den Nationalsozialisten zu der Verordnung, dass Juden einen zweiten Vornamen wie "Israel" oder "Sarah" zu tragen hatten, wenn sie nicht eindeutig als Juden zu identifizieren waren.

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hatte im Januar gefordert, bestehende Gesetze aus der Zeit des Nationalsozialismus neu zu erlassen. Über das Namensänderungsgesetz hinaus gebe es 28 weitere Gesetze und auch einige Paragrafen, die auf Grundlage der Ermächtigungsgesetze von 1933 mit antisemitischer Motivation erlassen worden seien und weiterhin bestünden. Auch das Heilpraktikergesetz aus dem Jahr 1939 sei noch in Kraft und sei Anlass für Diskussion und Aufarbeitung.

Der Abgeordnete Thorsten Frei (CDU) nannte die sprachliche Bereinigung des Gesetzes einen Akt von "hoher Symbolkraft". Der Bundestagsabgeordnete Helge Lindh (SPD) nannte es mehr als beschämend, dass diese Gesetze weiterhin bestünden und dass erst jetzt Änderungen vorgenommen würden. Es sei allerhöchste Zeit, alle weiteren möglichst bald zu ändern.

Klein hatte vorgeschlagen, mit einem sogenannten Artikelgesetz alle diese Gesetze auf einen Schlag zu ändern, was aber aus parlamentarischer Sicht kaum durchsetzbar ist. Möglich scheint daher nur, Gesetz für Gesetz zu ändern.

Ein weiterer Gesetzentwurf der FDP zu inhaltlichen Änderungen des Namensrechts war nicht erfolgreich. Mit dem Entwurf wollte die Partei Ehegatten die Möglichkeit geben, beide einen Doppelnamen zu tragen, und Eltern die Option, dem gemeinsamen Kind einen Doppelnamen zu geben, wenn es keinen gemeinsamen Ehenamen gibt.

KNA

12.02.2021 - NS-Zeit , Politik , Recht & Gesetz