"Es gibt kein Informationsdefizit!"

CDU-Politikerin warnt vor Streichung von Paragraf 219a

Die Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), hat sich gegen die Absicht der Ampel-Regierung gewandt, Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs zu streichen, der Werbung für Abtreibung verbietet. Die Annahme, dass durch das Verbot Informationen unterdrückt würden, sei falsch, sagte sie der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Montag). "Mit zwei, drei Klicks findet man jede Information über den Schwangerschaftsabbruch ohne Limit im Internet – von Netdoktor über Pro Familia bis zu den Seiten der Krankenkassen. Es gibt kein Informationsdefizit!"

Als Folge einer Aufhebung von 219a könnte für Schwangerschaftsabbrüche genauso geworben werben "wie für Augenlasern oder für Schönheitsoperationen", sagte Winkelmeier-Becker. Auf Google könnten die ersten drei Treffer Werbung von Abtreibungskliniken sein. Anzeigen könnten in Social Media gezielt junge Frauen ansprechen, Werbung in der S-Bahn hängen. "Das banalisiert den Eingriff", betonte die CDU-Politikerin. "Das Recht muss zum Ausdruck bringen, dass Abtreibung Würde und Lebensrecht des ungeborenen Kindes verletzt."

Das Werbeverbot sichere dabei die Unabhängigkeit der Beratung von kommerziellen Interessen ab. "Mit den Änderungen wäre das Mindestmaß an Schutz, das das Bundesverfassungsgericht verlangt, wohl unterschritten." Aus Sicht von Winkelmeier-Becker schafft der Paragraf 219a auch keine Rechtsunsicherheit für Ärzte. "Es ist für Praxen und Kliniken einfach, sich rechtskonform zu verhalten und trotzdem die Frauen zu erreichen. Niemand muss sich in eine rechtliche Grauzone begeben."

KNA

17.01.2022 - Abtreibung , Lebensschutz , Politik