Erzbistum München und Freising

Erweiterter Missbrauchsbericht beauftragt

Das Erzbistum München und Freising hat ein neues, erweitertes Gutachten über Fälle sexuellen Missbrauchs und körperlicher Gewalt in Auftrag gegeben. Es soll auf dem vorliegenden Gutachten von 2010 aufbauen und neben dem Zeitraum von 1945 bis 2010 auch die Jahre bis 2019 einschließen. Das teilte Generalvikar Christoph Klingan in München mit. Berichtet werden solle nicht nur über die einzelnen Fälle. Vielmehr gehe es auch darum, mittels Akten aufzuzeigen, „dass eventuell Versäumnisse von einzelnen Verantwortlichen auf der Hand liegen“. Das könnte alle Verantwortungsträger in diesem Zeitraum treffen - „ohne Unterschied“.

Anders als der Vorgängerbericht, der aus Datenschutzgründen nie herausgegeben wurde, sei geplant, die neuen Ergebnisse zu veröffentlichen, sagte der Generalvikar. Betraut wurde mit der Untersuchung wie schon vor zehn Jahren die Münchner Rechtsanwaltskanzlei „Westpfahl, Spilker, Wastl“. Klingan kündigte an, dass sich für den erweiterten Zeitraum der Blick über den Personenkreis der Kleriker und pastoralen Mitarbeiter hinaus auch auf alle hauptamtlichen kirchlichen Mitarbeiter richten werde. Dies geschehe gemäß der überarbeiteten Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz.

Dazu gehört laut Mitteilung der Pressestelle auch die Prüfung, ob und in welchen Fällen eine Pflicht zur Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden bestand, ob eine Anzeige erstattet wurde oder ob kirchenrechtliche Schritte unternommen wurden. Wie lange die Aufarbeitung dauern werde, sei schwierig zu sagen, sagte Klingan. Die Kanzlei müsse erst das Aktenmaterial sichten, um eine konkrete und belastbare Einschätzung zu geben. Deshalb habe das Erzbistum bewusst jener Kanzlei den Auftrag erteilt, die bereits Erfahrungswerte und Kenntnisse habe. Damit sei die Hoffnung verbunden, dass dies in einem vertretbaren Zeitraum auch möglich sei.

Der neue Bericht werde außerdem eine Evaluierung der bereits geleisteten Aufarbeitung des Missbrauchs und der Prävention im Erzbistum vornehmen, hieß es. Die Erzdiözese München und Freising hatte 2010 als erste deutsche Diözese einen unabhängigen Missbrauchsbericht vorgestellt. Inzwischen haben auch andere deutsche Diözesen unabhängige Kanzleien beauftragt, in Sachen Missbrauch und Verantwortlichen die Akten zu untersuchen. Ergebnisse werden demnächst unter anderem am 12. März in Köln erwartet. Auch das Münchner Erzbistum habe weiter den Anspruch, im Sinne der Aufarbeitung vorne mit dabei zu sein, erklärte Klingan.

KNA

28.02.2020 - Bistum , Missbrauch , Recht & Gesetz