"Kein Sicht- oder Rufkontakt"

Hessen schränkt Mahnwachen von Abtreibungsgegnern vor Praxen ein

Hessen hat per Erlass des Innenministeriums Mahnwachen und Demonstrationen von Abtreibungsgegnern vor Arztpraxen stark eingeschränkt. Die Regelung gelte ab sofort, sagte Ministeriumssprecher Marcus Gerngroß am Donnerstag in Wiesbaden. Hessen sei seines Wissens das erste Bundesland, das eine solche Regelung getroffen habe.

Der Erlass des Innenministeriums wurde bereits am 20. August an die Regierungspräsidien verschickt. Zuvor hatte die „Frankfurter Rundschau“ (Donnerstag) berichtet, dass Schwangere in Hessen nicht mehr durch Demonstranten behelligt werden dürfen, wenn sie Beratungsstellen oder Arztpraxen aufsuchen.

Demonstrationen oder Mahnwachen seien nur dort zu genehmigen, wo „kein Sicht- oder Rufkontakt mit der Beratungsstelle besteht“, heißt es in dem Papier. Ein solcher Eingriff in das Versammlungsrecht sei „in der Regel zulässig, wenn nicht sogar geboten“, um das Persönlichkeitsrecht der schwangeren Frauen zu schützen. Weiter wird das Recht der Frauen herausgehoben, „vertraulich und auf Wunsch auch anonym“ beraten zu werden.

Das Innenministerium handelte als oberste Versammlungsbehörde des Landes. Die „Handreichung zur Lösung von Konfliktfällen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken“ ging an die Städte und Gemeinden im Land. Diese sollen damit Rechtssicherheit bekommen.

Rechtlich beinhalte das Papier, „dass das Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Frauen während der Öffnungszeiten der jeweiligen Beratungsstelle überwiegt“, sagte der Ministeriumssprecher. Dies habe die Abwägung mit der Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit von Dritten - in diesem Fall von Abtreibungsgegnern - ergeben. Außerhalb der Geschäftszeiten könnte die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit Dritter hingegen höher bewertet werden. Dabei seien „immer die widerstreitenden Interessen im Einzelfall zu bewerten“.

In dem Erlass heißt es: „Eine auf Erzeugung von Schuldgefühlen abzielende und in dieser Weise belehrende Einflussnahme, die in erster Linie die Bereitschaft der Frau einschränkt, sich der Konfliktberatung gegenüber zu öffnen, dient weder dem Lebensrecht des ungeborenen Kindes noch dem Selbstbestimmungsrecht der Frau.“ Dies gelte umso mehr, als sich die meisten Frauen in der Frühphase der Schwangerschaft in einer besonderen seelischen Lage befänden, in der es in Einzelfällen zu schweren Konfliktsituationen kommen könne.

Die Grünen im Landtag zeigten sich erfreut über die Erlass-Lösung, die sie mit ihrem Koalitionspartner CDU verabredet haben. „Das wirkt sofort“, sagte die Grünen-Innenpolitikerin Eva Goldbach. Im Unterschied zu einem Gesetz, das erst beraten und verabschiedet werden müsste, entfalte die Handreichung unmittelbare Wirkung und könne von den Kommunen schon für bereits angekündigte „Mahnwachen“ im September angewandt werden.

KNA