Gerichtsurteil

Islamverbände scheitern mit Klage auf Religionsunterricht

Der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland und Zentralrat der Muslime in Deutschland sind auch weiterhin nicht als Religionsgemeinschaften anzusehen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Donnerstag in einem Revisionsverfahren. Danach hätten sie auch keinen Anspruch auf die Einführung eines allgemeinen islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen nach ihren Grundsätzen, hieß es.

Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Dagegen können die Kläger nach den Angaben eine Nichtzulassungsbeschwerde erheben, über die das Bundesverwaltungsgericht (BverwG) in Leipzig entscheiden müsste.

Ausschlaggebend für die Entscheidung war nach Angaben des Vorsitzenden Richters insbesondere, dass in beiden Dachverbänden laut deren Satzung eine reale Durchsetzung von religiösen Lehrautoritäten bis in die untersten Ebenen der Mitgliedsverbände und Moscheegemeinden hinein nicht gegeben sei. Hinzu komme, dass der Zentralrat nicht als zuständig angesehen werde, identitätsstiftende Aufgaben wahrzunehmen. Beide Kriterien waren zuvor vom Bundesverwaltungsgericht als notwendig für eine Anerkennung als Religionsgemeinschaften formuliert worden.

Die beiden Verbände hatten auf Einführung eines allgemeinen islamischen Religionsunterrichts an Schulen in NRW geklagt. Dazu müssen sie vom Staat als Religionsgemeinschaft anerkannt sein. Wegen der fehlenden Anerkennung hat das Land 2012 einen provisorischen Islamunterricht eingeführt, an dem derzeit etwa 20.000 Schüler teilnehmen.

Form und Inhalt bestimmt ein Beirat, in denen verschiedene Islamverbände und das Schulministerium Vertreter entsenden. Das Gremium erteilt auch die Lehrerlaubnis für die Pädagogen. Die Übergangslösung gilt bis 2019. Im Prozess machten Vertreter des NRW-Schulministeriums deutlich, dass das Land darüber hinaus an einem Religionsunterricht für die rund 400.000 muslimischen Schüler in NRW Interesse habe und diesen sicherstellen werde.

Dem Urteil vorausgegangen war ein fast 20-jähriger Rechtsstreit. Die ursprüngliche Klage stammt aus dem Jahr 1998. In mehreren Instanzen - am Verwaltungsgericht Düsseldorf und am OVG Münster - war ihnen der Status als Religionsgemeinschaft bereits abgesprochen worden. Im Jahr 2005 hob das BVerwG in Leipzig das letzte OVG-Urteil auf und verwies den Fall nach Münster zurück. Bis 2016 ruhte der Fall und wurde danach wieder aufgenommen.

Eine Prüfung der Verfassungstreue, die ebenfalls Voraussetzung für die Erlaubnis zur Unterrichtserteilung gewesen wäre, wurde vom OVG jetzt nicht mehr vorgenommen. Experten sehen die Verfassungstreue der Verbände kritisch. So ist unter anderem die vom Verfassungsschutz in mehreren Bundesländern beobachtete islamische Gemeinschaft Milli Görüs Mitglied im Islamrat. Sie wird als teils islamistisch, aber nicht gewalttätig eingestuft.

KNA

10.11.2017 - Deutschland