"Nicht die richtige Antwort"

Katholische Bischöfe bleiben beim Nein zu assistiertem Suizid

Die katholischen Bischöfe bleiben bei ihrer ablehnenden Position zum assistierten Suizid. Dessen Ermöglichung sei "nicht die richtige Antwort auf die Lebenssituationen von Menschen", die Suizidabsichten hätten, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Erklärung des Ständigen Rats der Deutschen Bischofskonferenz. Meist sei ein Suizidwunsch mit Ängsten, Verzweiflung und dem Gefühl von Ausweglosigkeit verbunden, erklären die Bischöfe. Daher könne er "gerade nicht als Ausdruck der Selbstbestimmung verstanden werden".

Sie fordern eine Verbesserung bei Palliativversorgung, Hospizarbeit und der Hilfe bei Depressionen. Wenn Menschen einen Suizidwunsch hätten, gehe es "um die Entwicklung von Lebensperspektiven und gerade nicht um die Hilfestellung zum Suizid". Alle Anstrengungen müssten darauf gerichtet sein, "bessere Möglichkeiten für ein erträgliches Lebensende zu schaffen".

Zugleich warnen die Bischöfe vor einem subtilen Druck, der entstehen könnte, wenn Menschen zu ihrem Lebensende hin anderen nicht zur Last fallen wollten: "Wir glauben, dass dieser Druck sich von Kranken und Sterbenden nicht mehr fernhalten ließe, wenn der assistierte Suizid zu einem Normalmodell des Sterbens würde."

Wenn Menschen einen Suizidwunsch verspürten oder entsprechend handelten, entziehe sich dies "einer abschließenden moralischen Beurteilung von außen", betonen die Bischöfe. Respekt vor der Selbstbestimmung bedeute jedoch nicht, "den Wunsch oder die Entscheidung zum Suizid unhinterfragt hinzunehmen oder den Suizid als normale Form des Sterbens zu betrachten".

Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts fordere die Kirche "in ihrer Seelsorge heraus, aber auch als Trägerin von Diensten und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege", heißt es weiter. Karlsruhe hatte im vergangenen Februar den Strafgesetzbuch-Paragrafen 217 für nichtig erklärt und damit das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben. Die Richter betonten, es gebe ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Darin sei die Freiheit eingeschlossen, die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.

Zuletzt hatte ein Vorstoß dreier evangelischer Theologen für Aufsehen gesorgt. Der Vorsitzende der Kammer für öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Reiner Anselm, der Präsident der Diakonie, Ulrich Lilie, sowie die Theologie-Professorin Isolde Karle erklärten in einem Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung", kirchliche Einrichtungen sollten sich dem Suizidbegehren Betroffener nicht verweigern.

Es könne durchaus eine Aufgabe kirchlich-diakonischer Einrichtungen sein, neben medizinischer und pflegerischer Versorgung auch "Rahmenbedingungen für eine Wahrung der Selbstbestimmung bereitzustellen", erklärten die Autoren. Dies könne bedeuten, "abgesicherte Möglichkeiten eines assistierten Suizids in den eigenen Häusern anzubieten oder zumindest zuzulassen und zu begleiten".

Vertreter der katholischen Kirche, aber auch der EKD kritisierten den Vorstoß. Widerspruch auf evangelischer Seite kam etwa vom Ratsvorsitzenden der EKD, Heinrich Bedford-Strohm, vom früheren Ratsvorsitzenden Wolfgang Huber und vom ehemaligen Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock.

Die katholischen Bischöfe betonen nun, dass die Ermöglichung von Angeboten des assistierten Suizids "mit dem Wesenskern unseres Einsatzes für das Leben" nicht vereinbar sei. Dies betreffe auch Ärzte und Pflegepersonal in kirchlichen und karitativen Einrichtungen. Sie verweisen zudem auf das christliche Menschenbild: "Gerade das Leben in dunklen Momenten, in der Verzweiflung oder in schwerer Krankheit behält seine Würde. Dafür wollen wir uns als Kirche einsetzen - gerade auch mit unseren Einrichtungen".

KNA

27.01.2021 - Bischöfe , Gesellschaft , Suizid