Vatikan

Kirche verschärft Strafrecht bei Missbrauch und Finanzdelikten

Die katholische Kirche verschärft und präzisiert ihr Strafrecht. Mit der am Dienstag veröffentlichten Reform werden vor allem Missbrauch, Verletzung der Aufsichtspflicht und finanzielle Vergehen genauer bestimmt und stärker geahndet. Bisher habe ein falsches Verständnis von Gerechtigkeit und Barmherzigkeit auch "ein Klima übermäßiger Laxheit genährt", sagte Erzbischof Filippo Iannone, Leiter des Rates für die Gesetzestexte, bei der Vorstellung des Textes im Vatikan.

So ist es nun Kirchenoberen in keinem Fall mehr freigestellt, ob sie erwiesene Vergehen bestrafen oder nicht. Auch wird sexueller Missbrauch nicht mehr als Verstoß gegen die Zölibatspflicht aufgeführt, sondern zählt wie Mord oder Abtreibung als Straftat "gegen Leben, Würde und Freiheit des Menschen". Mit dieser Einordnung wolle man der Schwere der Vergehen besser gerecht werden, sagte Iannone.

Genannt werden weiter Besitz und Verbreitung von Pornografie von Minderjährigen sowie der Missbrauch von Amtsautorität bei sexuellen Vergehen gegen volljährige Untergebene. Auch wer Urteile oder Strafdekrete nicht ausführt oder Anzeigen nicht wie vorgesehen weitergibt, muss jetzt bestraft werden. Neu ist die explizite Aufnahme der Unschuldsvermutung bis zum bewiesenen Gegenteil (can. 1321 §1).

Das Unverständnis für den Zusammenhang zwischen Liebe und Strafdisziplin in der Kirche habe "in der Vergangenheit viel Schaden verursacht", räumt auch Papst Franziskus in der Apostolischen Konstitution ein, mit der er die Reform in Kraft setzt. Angemessene Strafdisziplin sei eine der vorrangigen Aufgaben von Bischöfen und Kirchenoberen, heißt es in der Konstitution "Pascite Gregem Dei" (Weidet Gottes Herde). In der Hinsicht habe das Strafrecht im Gesetzbuch von 1983 Erwartungen nicht erfüllt, sagte Kurienbischof Juan Arrieta.

Laut Iannone tritt die Reform des VI. Buchs des Codex Iuris Canonici (CIC) am 8. Dezember in Kraft. Damit soll Diözesen und Bischofskonferenzen Zeit gegeben werden, regionale Bestimmungen anzupassen. Die Reform nimmt bereits früher erlassene Einzelgesetze und Regelungen in das allgemeine Gesetzbuch auf.

Schärfer geahndet werden vor allem Vermögensdelikte. Hier gebe es die größten Veränderungen im Vergleich zum Codex von 1983, sagte Iannone. Grobe Fahrlässigkeit bei der Verwaltung von Kirchengütern wird ebenso bestraft wie Veräußerung von Kirchenvermögen ohne vorgeschriebene Beratung oder Erlaubnis. Neben Strafen gibt es oft eine Pflicht zur Wiedergutmachung.

Als Delikte explizit aufgenommen wurden in den CIC aber auch der Versuch einer Weihe von Frauen sowie die Spendung von Sakramenten an jemanden, dem der Empfang verboten ist. Dies gelte aber nur mit einem formalen Verbot nach einem kirchenrechtlichen Verfahren, sagte Arrieta. Und sollte die Kirche etwa beim Thema Diakoninnen zu anderen theologischen Einschätzungen kommen, würde das Recht entsprechend geändert.

Da die Kirche keine Freiheitsstrafen verhängen kann - nur der Vatikanstaat hat ein Gefängnis -, regelt sie Beugestrafen wie Exkommunikation oder Suspension genauer. Unter den Sühnestrafen werden nun auch Geldstrafen genannt sowie der ganze oder teilweise Entzug von Gehaltsansprüchen. Für mögliche Straferlasse werden schließlich genauere und höhere Hürden festgelegt.

Die Arbeit an der Strafrechtsreform dauerte nach Informationen der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) gut zwölf Jahre. Den formalen Anstoß dazu gab Papst Benedikt XVI. 2009. In die Arbeiten waren Bischofskonferenzen weltweit, Ordensobere, die Kurie und einzelne Kirchenjuristen eingebunden.

KNA

02.06.2021 - Missbrauch , Recht & Gesetz , Vatikan