Investitionen in die Notfallversorgung

Kirchliche Kliniken begrüßen Krankenhauszukunftsgesetz

Die kirchlichen Kliniken in Deutschland begrüßen das von der Regierungskoalition vorgelegte Krankenhauszukunftsgesetz, sehen aber Nachbesserungsbedarf. Der Entwurf sieht unter anderem vor, mit dem Krankenhauszukunftsfonds notwendige Investitionen in die Notfallversorgung und in die digitale Infrastruktur zu fördern. Eine Erweiterung des Krankenhausstrukturfonds soll Investitionen in die IT- und Cybersicherheit der Krankenhäuser und in die regionalen Versorgungsstrukturen unterstützen.

Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) begrüßte am Montag in Berlin insbesondere die Finanzspritze für die Digitalisierung. Eine gute Nachricht für Kliniken sei zudem, dass es für den am 30. September auslaufenden Corona-Schutzschirm eine Nachfolgeregelung geben soll, erklärte kkvd-Geschäftsführerin Bernadette Rümmelin. Sie äußerte sich anlässlich einer Anhörung zum Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes im Gesundheitsausschuss des Bundestags.

Rümmelin sieht allerdings auch Nachbesserungsbedarf. Wenn alle Details individuell vor Ort verhandelt werden müssten, werde das in den kommenden Monaten viel Zeit kosten und zu einem hohen bürokratischen Aufwand führen, warnte sie. "Der Bund sollte daher einheitlich festlegen, welche Ausnahmeregeln bei der Berechnung unbedingt notwendig sind und bis zu welchem Anteil Covid-19-bedingte Erlösausfälle erstattet werden."

Rümmelin beklagte zudem mögliche Nachteile für kirchliche Krankenhausträger. Zum Ausbau der Digitalisierung sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Auszahlung von Fördermitteln an eine Ko-Finanzierung von mindestens 30 Prozent durch die Bundesländer oder die jeweiligen Krankenhausträger geknüpft ist. Börsennotierte private Häuser könnten die Ko-Finanzierung über den Kapitalmarkt decken, sagte die kkvd-Geschäftsführerin. Freigemeinnützige Krankenhäuser, die nicht gewinnorientiert arbeiteten, hätten diese Möglichkeit so nicht. "Im Gegensatz zu kommunalen Kliniken erfüllen sie zudem oft nicht die strengen Kriterien für Eigenmittel und Haftungsfreistellungen, um ein zinsgünstiges KfW-Darlehen zu erhalten."

Der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEVK), Christoph Radbruch, würdigte den Krankenhauszukunftsfonds als wegweisendes Instrument für die Digitalisierung der Kliniken. Er forderte zugleich, dass die geförderten Projekte auch die Pflege gezielt entlasten. Pflegende müssten durch die Digitalisierung Zeit gewinnen für die Versorgung der Patienten.

Radbruch beklagte unüberbrückbare Diskussionen mit den Krankenkassen über vermehrte Geldmittel für die Pflege. Eine Klarstellung im Gesetzentwurf würde für die Krankenhäuser Sicherheit schaffen und positive Anreize setzen, um für die Pflege digitale Projekte zu initiieren" betonte er.

KNA

14.09.2020 - Medizin , Politik , Recht & Gesetz