Umbau der Hedwigskathedrale

Landgericht Berlin verschiebt Verhandlung

Die Verhandlung des Landgerichts Berlin zum Umbau der Sankt-Hedwigs-Kathedrale wird auf den 17. März 2020 verlegt. Das habe "dienstliche Gründe", sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag auf Anfrage. Er erklärte, Gerichtstermine würden nie leichtfertig verschoben, sondern um die "adäquate Durchführung des Verfahrens zu sichern". Ursprünglich war die Verhandlung für 15. Oktober anberaumt.

Geklagt hatten Künstler, die um 1960 am Wiederaufbau der Kathedrale beteiligt waren, oder deren Rechtsnachfolger. Sie wollen erreichen, dass das Land Berlin seine im Februar 2018 erteilte denkmalrechtliche Genehmigung des Innenumbaus aufhebt. Zwei Klagen von ihnen hatte das Verwaltungsgericht Berlin im Januar mit der Begründung abgewiesen, die Kläger hätten im Bereich des öffentlichen Rechts kein Klagerecht. Für Urheberrechtsfragen sei das Zivilrecht zuständig.

Die Kritiker wenden sich vor allem dagegen, dass die zentrale Bodenöffnung mit einer Treppe zur Unterkirche beseitigt wird. Der Architekt Hans Schwippert (1899-1973) hatte sie beim Wiederaufbau der ausgebombten Kirche nach dem Zweiten Weltkrieg unter Mitarbeit von Künstlern aus Ost- und Westdeutschland angelegt. Bei der Umgestaltung wird der Altar ins Zentrum der Rundkirche gerückt, um nach Angaben des Erzbistums Berlin besser nach den gegenwärtigen kirchlichen Vorgaben Gottesdienste feiern zu können. Für den bis 2023 geplanten Umbau ist die Kathedrale des Erzbistums seit gut einem Jahr geschlossen.

KNA

08.10.2019 - Architektur , Deutschland , Politik