Kritik: Leben mit Down-Syndom erscheint nicht lebenswert

Lebenshilfe und Caritas gegen Kassen-Finanzierung von Bluttest

Die Lebenshilfe und die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) haben vor der Zulassung eines Bluttests für Schwangere als Kassenleistung gewarnt. Der sogenannte Pränatest sei unzuverlässig und führe zudem dazu, dass ein Leben mit Down-Syndrom als nicht lebenswert eingestuft werde, erklärten beide Organisationen am Freitag in Berlin.

Am Mittwoch hatte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten und Krankenkassen (G-BA) seine Bewertung der Studienlage zum Bluttest auf Down-Syndrom veröffentlicht. Dieser Test untersucht das Blut einer Schwangeren darauf, ob sie ein Kind mit Trisomie 13, 18 oder 21 erwartet. Dadurch sollen risikoreichere Methoden der Schwangerenvorsorge wie Fruchtwasseruntersuchungen verringert werden. Der G-BA muss entscheiden, ob der Test als Kassenleistung zugelassen wird.

„Für Trisomie 21 sind die Tests mit über 99 Prozent ähnlich sensitiv und spezifisch wie die invasiven Methoden“, heißt es in der Studie. Die Zuverlässigkeit der Tests auf die seltenen Trisomien 13 und 18 ließen sich nicht robust schätzen. Der G-BA muss entscheiden, ob die Bluttests als Kassenleistung für Schwangere übernommen werden.

Die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), erklärte dazu, der Bericht zeige die Schwierigkeiten des Bluttests: „Danach ist das positive Testergebnis bei bis zu 18 Prozent der Frauen falsch - sie erwarten gar kein Kind mit Down-Syndrom.“ Schmidt kritisierte zudem, dass das Institut für seine Bewertung 22 Studien herangezogen habe, von denen allerdings 17 auch nach Institutseinschätzung nicht wissenschaftlichen Standards entsprächen.

„Der Bluttest auf Trisomie 21 erweckt den Eindruck, ein Leben mit Down-Syndrom sei nicht lebenswert“, unterstrich die Lebenshilfe. „Solche selektiven Untersuchungen widersprechen dem, was Menschen mit Down-Syndrom selbst und auch ihre Familien sagen.“

Auch die Caritas Behindertenhilfe sieht in dem Abschlussbericht des Instituts keine Grundlage für eine Aufnahme des Bluttests als Kassenleistung. Es sei nicht gesichert, dass der Test die Zahl der risikoreicheren invasiven Diagnostiken verringere. Zudem spielten ethische Bewertungen in der Studie keine Rolle.

KNA

02.07.2018 - Diskriminierung , Gesundheit