Kassenleistung?

Öffentliches Stellungnahmeverfahren zu Trisomie-Bluttests

Das Stellungnahmeverfahren zur Aufnahme einer Versicherteninformation für nicht-invasive pränatale Bluttests (NIPT) bei Risikoschwangerschaften läuft öffentlich ab. Das entschied der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), ein Zusammenschluss von Ärzten, Kliniken und Kasse, am Donnerstag einstimmig in Berlin. Damit können Beschlussentwurf und tragende Gründe auf der Internetseite des G-BA veröffentlicht werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss sei sich der Tragweite der Entscheidungen und der sehr hohen ethischen Verantwortung bewusst, bekräftigte der Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken. Letztlich prallten bei dem Thema aber Befürworter und Gegner im öffentlichen Diskurs so fundamental aufeinander, dass es unmöglich sei, es allen recht zu machen, fügte Hecken hinzu.

Nach Auswertung der Stellungnahmen wird der G-BA voraussichtlich im Juli über die Aufnahme der Versicherteninformation in die Mutterschafts-Richtlinien beschließen. Anschließend hat das Bundesgesundheitsministerium zwei Monate Zeit zur Prüfung, bevor eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger möglich ist. Der Entwurf der Versicherteninformation basiert auf einem Vorschlag des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Dass die vorgeburtlichen Tests auf Down-Syndrom und weitere Trisomien Kassenleistung werden "in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung, bei der die Versicherteninformation verbindlich eingesetzt werden muss" war bereits im September 2019 beschlossen und vom Ministerium abgesegnet worden. Der Beschluss zur Anwendung tritt aber erst in Kraft, wenn auch die Versicherteninformationen beschlossen und geprüft sind.

Ein Bündnis von Behinderten-Organisationen, die Christdemokraten für das Leben sowie der "Runde Tisch NIPT als Kassenleistung" hatten zuletzt mehrfach gefordert, das laufende Verfahren zu stoppen und die Rahmenbedingungen erneut im Bundestag zu beraten. Die Organisationen fürchten, dass die pränatalen Bluttests nach der Kassenanerkennung zu einer Reihenuntersuchung wird und kritisierten die Versicherteninformation als nicht neutral formuliert.

Bei den seit 2012 in Deutschland angebotenen, nicht-invasiven Pränataltests werden Erbgutbestandteile des Kindes aus dem Blut der Schwangeren isoliert und auf Gendefekte untersucht. Befürworter bezeichnen die Tests als zuverlässig und sicher. Kritiker, darunter die katholische Kirche, warnen, eine Ausweitung der NIPD führe zu einer zunehmenden Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und meist zum Abbruch einer solchen Schwangerschaft.

KNA

15.04.2021 - Ärzte , Inklusion , Politik