Deutsche Stiftung Patientenschutz:

Gesetz zur Suizidbeihilfe wird schwierig

Als „Mammutaufgabe“ hat die Deutsche Stiftung Patientenschutz eine gesetzliche Neuregelung der Suizidbeihilfe bezeichnet. Einerseits müssten alte, kranke, pflegebedürftige und schwache Menschen wirksam geschützt werden, sagte Vorstand Eugen Brysch. Andererseits habe das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber nur einen sehr geringen Spielraum gelassen.

„In der Praxis gibt es zur Zeit mehr Fragen als Antworten“, sagte Brysch weiter. Vom Gericht ins Spiel gebrachte Handlungsoptionen wie „Aufklärungs- und Wartepflichten“, „Erlaubnisvorbehalte“ oder das „Verbot besonders gefahrenträchtiger Formen der Suizidbeihilfe“ seien leere Worthülsen, die nur schwer mit juristisch wasserdichten Inhalten zu füllen seien. Zudem habe das Gericht nicht nur ein Verbot der organisierten Suizidbeihilfe abgelehnt. Auch Kriterien wie Alter oder Krankheitszustände seien tabu.

Brysch verwies darauf, dass angesichts der sehr weit reichenden Entscheidung aus Karlsruhe drei der vier im Jahr 2015 im Bundestag diskutierten Gesetzentwürfe gescheitert wären. Wenn Bundesjustizministerin Christine Lambrecht jetzt auf eine neue gesetzliche Regelung dränge, sei weniger Eile als vielmehr Genauigkeit gefragt. „Deshalb muss der Gesetzgeber klug handeln, um nicht wieder in Karlsruhe zu scheitern.“

Der Bundestag hatte 2015 insbesondere Sterbehilfevereinen das Handwerk legen wollen und deshalb die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung verboten. Dieses Gesetz wurde vergangene Woche vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt.

KNA