Bischöfe gegen zu hohe Sprachhürden

Regierung: Ausländische Geistliche müssen deutsch sprechen

Künftig sollen Geistliche aus dem Ausland, die in Deutschland tätig sein wollen, einen Nachweis über Deutschkenntnisse mitbringen müssen. Die Bundesregierung plane eine entsprechende Gesetzesänderung, erklärte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums. Dazu sei eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes notwendig. Das Gesetz betreffe nicht nur Imame, sondern auch Geistliche anderer Religionsgemeinschaften, stellte die Sprecherin klar. Die Deutsche Bischofskonferenz warnt vor zu großen Hürden.

Die Deutsche Bischofskonferenz warnt vor zu großen Hürden. "Die Anforderungen an die Sprachkenntnisse von religiös Beschäftigten dürfen nicht dazu führen, dass die Einreise der Betroffenen faktisch unmöglich gemacht wird", sagte Pressesprecher Matthias Kopp. 

"Unseres Erachtens sollte zum Zeitpunkt der Einreise nur eine Sprachkompetenz verpflichtend gemacht werden, die im Herkunftsland realistischerweise in einem überschaubaren Zeitraum erworben werden kann", fügte Kopp hinzu. Für die weitere Sprachschulung müssten die religiösen Gemeinschaften die Verantwortung übernehmen. "Die Erfahrung lehrt, dass die Sprache in Deutschland selbst leichter und schneller erlernt werden kann." Die Bischofskonferenz sei in dieser Sache im Gespräch mit dem Bundesinnenministerium.

Kopp betonte, die Sprachkompetenz von Mitarbeitern aus dem Ausland sei auch aus Sicht der Bischöfe von großer Bedeutung. Die katholische Kirche richte deshalb schon seit etwa zwei Jahrzehnten ein besonderes Augenmerk auf die Deutschkenntnisse von Personen, die hier in kirchlichen Einrichtungen tätig werden sollen. "In der Regel wird der Sprachunterricht im Rahmen der Ausbildung ausländischer Seelsorger durch die Bistümer und die Ordensgemeinschaften sichergestellt."

Auch der muslimische Religionsphilosph Milad Karimi sieht die geplante Auflage kritisch. Entscheidend sei nicht die Sprache, sondern der Inhalt der Predigten.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums hatte am Montag erklärt, das Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit der Beschäftigungsverordnung entsprechend ändern zu wollen. Das Vorhaben betreffe nicht nur Imame, sondern auch Geistliche anderer Religionsgemeinschaften, stellte die Sprecherin klar. Es gelte aber nur für Angehörige aus Drittstaaten außerhalb der EU. Für sie sollen sich die Erteilungsvoraussetzungen für ein Visum ändern und durch den Sprachnachweis erweitert werden. Für Geistliche innerhalb der EU bleibe es bei den bisherigen Regelungen; es gelte weiterhin die Freizügigkeit.

KNA

06.03.2019 - Deutschland , Politik , Weltkirche