Kinderschutz

Regierung beschließt Reformpaket für härtere Missbrauchsstrafen

Die Bundesregierung hat am Mittwoch ein Reformpaket beschlossen, das härtere Strafen für Missbrauchstäter vorsieht. Demnach soll nicht nur sexualisierte Gewalt gegen Kinder grundsätzlich mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr belegt, sondern auch die Verbreitung und der Besitz von kinderpornografischen Materials zum Verbrechenstatbestand hochgestuft werden. Zudem sieht der Gesetzentwurf, dem das Parlament noch zustimmen muss, eine Änderung der Begrifflichkeit vor. Statt von sexuellem Missbrauch soll es danach sexualisierte Gewalt gegen Kinder heißen.

Auf gewerbs- oder bandenmäßige Verbreitung sollen mindestens zwei Jahre Gefängnis stehen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte die Pläne vor rund drei Monaten vorgestellt. Sie erklärte dazu, die Regierung habe ein umfassendes Paket beschlossen, um "die Gräueltaten mit aller Kraft zu bekämpfen und Kinder besser zu schützen".

Das schreckliche Unrecht der Taten müsse auch im Strafmaß zum Ausdruck kommen, unterstrich Lambrecht. Künftig müsse sexualisierte Gewalt gegen Kinder "ohne Wenn und Aber" ein Verbrechen sein. Gleiches gelte für die abscheulichen Bilder und Videos, mit denen die Taten zu Geld gemacht würden. Wer mit Grausamkeit gegen Kinder Geschäfte mache, solle künftig mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden können, sagte die Ministerin. Für Richter und Staatsanwälte solle es zudem konkrete Qualifikationsanforderungen in der Familien- und Jugendgerichtsbarkeit geben.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) bezeichnete den Entwurf als Meilenstein im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern. Zudem kündigte sie an, gemeinsam mit dem Missbrauchsbeauftragten Johannes-Wilhelm Rörig ab 2021 eine breit angelegte Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagne starten und damit einen wichtigen weiteren Beitrag zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu leisten. Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sprach mit Blick auf das Paket von einem Meilenstein. Es diene der "Bekämpfung der abscheulichsten Straftaten, die man sich vorstellen kann".

KNA

21.10.2020 - Kinder , Missbrauch , Recht & Gesetz