Werbeverbot für Abtreibung

Regierung mit Kompromiss zu 219a

Die Bundesregierung hat mit Blick auf das Werbeverbot für Abtreibung einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Danach sollen Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Schwangere in Konfliktsituationen mit Informationsmaterial versorgen, heißt es in der am Mittwochabend in Berlin vorgelegten Erklärung. Ärzte und Krankenhäuser, die eine Abtreibung durchführen, müssen zuvor eingewilligt haben. Dieser Informationsauftrag soll gesetzlich verankert werden.

Für Ärzte, die eine Abtreibung durchführen, solle zudem mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Deshalb solle rechtlich ausformuliert werden, dass Ärzte sowie Krankenhäuser über die Tatsache informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

Ausdrücklich heißt es in der Erklärung, dass es Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch auch in Zukunft nicht geben dürfe. Experten sollen zudem in einer wissenschaftlichen Studie Informationen zur Häufigkeit und Ausprägung seelischer Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen gewinnen. Im Januar solle daher der Paragraf 219a entsprechend ergänzt werden.

Die beiden Fraktionsvorsitzenden der SPD und der Union, Andrea Nahles und Ralph Brinkhaus, begrüßten den Vorschlag. Es sei gut, dass es einen Kompromissvorschlag der Bundesregierung gebe, so Nahles. „Wir werden jetzt den genauen Gesetzestext abwarten und sodann im Januar in unseren Fraktionen bewerten, beraten und darüber entscheiden.“ Brinkhaus meinte, der Vorschlag sei ein erster Schritt zur Klärung der anstehenden Fragen in der Koalition.

KNA

13.12.2018 - Ethik , Politik