Sexueller Missbrauch

Rörig und Ackermann einigen sich auf Eckpunkte zur Aufarbeitung

Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, und der Trierer Bischof Stephan Ackermann haben sich auf Eckpunkte zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch geeinigt. Demnach soll die Aufarbeitung in den katholischen Bistümern transparent und nach einheitlichen Kriterien erfolgen, wie es in einer gemeinsamen Presseerklärung heißt. Auch sollen unabhängige Experten an dem Prozess teilnehmen.

Rörig betonte, er sei erleichtert über die Einigung. Es werde sichergestellt, dass Betroffene an der institutionellen Aufarbeitung mitwirkten und dabei jeweils bestmögliche Unterstützung erhielten: „Ich setze darauf, dass sich alle Erzbischöfe und Bischöfe unserem Konsens anschließen.“

Auch Ackermann, der Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz ist, zeigte sich zufrieden mit dem Verlauf: „Als katholische Kirche in Deutschland bemühen wir uns seit Jahren um eine Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs.“ Die künftigen Aufarbeitungsprozesse sollten nach einheitlichen Rahmenbedingungen gestaltet werden.

Als nächstes sollen nun nach den Worten von Rörig und Ackermann die Eckpunkte innerkirchlich abgestimmt werden. Im Frühjahr 2020 soll dann eine abgestimmte Handlungsgrundlage für die Aufarbeitung in den Diözesen vorliegen.

KNA

03.12.2019 - Kirchen , Missbrauch , Politik