Schutz des ungeborenen Lebens

Streit um Werbeverbot für Abtreibungen geht weiter

Union und SPD streiten weiter über das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Die Sprecherin des konservativen Flügels der Unionsfraktion, die CDU-Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel, kündigte in der "Augsburger Allgemeinen" (Dienstag) Widerstand gegen SPD-Pläne an, bei der Abstimmung über eine Aufhebung des Werbeverbots den Koalitionszwang umgehen zu wollen.

"Der von der SPD eingebrachte Gesetzentwurf zur Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen stellt für mich einen eklatanten Vertrauensbruch dar und bestätigt leider meine Zweifel hinsichtlich der Verlässlichkeit unseres zukünftigen Koalitionspartners", sagte die Düsseldorfer CDU-Abgeordnete als Sprecherin des "Berliner Kreises", eines Zusammenschlusses konservativer Unionsabgeordneter. "Einen schlechteren Start für die erneute Zusammenarbeit in der großen Koalition hätte es aus meiner Sicht kaum geben können", kritisierte Pantel. Sie forderte zugleich von der Unionsfraktionsführung eine "klare Absage" an Überlegungen, die Abstimmung als Gewissensentscheidung für alle Abgeordneten freizugeben. "Hier geht es um unsere Grundwerte, den Schutz des ungeborenen Lebens", betonte die CDU-Politikerin.

Auch die CSU lehnt eine freie Abstimmung ohne Fraktionszwang über das Werbeverbot ab: "Wir tun gut daran, zu Beginn der sogenannten großen Koalition zu entscheiden, was eine Gewissensfrage ist", forderte der stellvertretende Unionsfraktionschef Georg Nüßlein (CSU) eine klare Festlegung. Dies habe man beim Thema "Ehe für alle" versäumt. "Bei dem Thema Werbeverbot für Abtreibungen sehe ich keinen, der in Gewissensnöte kommt, wenn man dieses Thema nicht anfasst." Nüßlein plädierte dafür, den entsprechenden Paragrafen 219a unverändert beizubehalten.

Anlass für die Debatte ist der Fall der Ärztin Kristina Hänel. Das Amtsgericht Gießen hatte sie Ende vergangenen Jahres wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Es berief sich dabei auf den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. Dieser untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Hänel hat dagegen Berufung eingelegt.

Union und AfD machen sich für eine Beibehaltung des Werbeverbots für Abtreibungen stark. Auch aus Sicht der katholischen Kirche ist es ein wichtiges Element zum Schutz des ungeborenen Lebens. "Abtreibung ist rechtswidrig, Werbung kann nicht infrage kommen", sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, am Wochenende. Mit dem Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, sei er sich einig darin, dass die Rechtslage nicht verändert werden dürfe.

Neben der SPD haben die Linke und die Grünen Vorschläge zur Abschaffung des Paragrafen 219a im Bundestag eingebracht, die FDP will das Verbot auf grob anstößige Werbung begrenzen.

KNA

13.03.2018 - Deutschland , Ethik , Politik