Klage wegen Nötigung eingereicht

US-Klinik zwingt Krankenschwester zur Teilnahme an Abtreibung

Eine Krankenschwester hat eine der größten Kliniken des US-Bundesstaates Vermont wegen Nötigung zur Mitwirkung an einer Abtreibung angezeigt. Die Schwester war demnach 2017 bei einem Eingriff am „University of Vermont Medical Center“ in Burlington beteiligt, bei dem sie davon ausging, es sei eine Behandlung nach einer Fehlgeburt. Tatsächlich habe der durchführende Arzt ihr erst während des Eingriffs eröffnet, dass es sich um eine Abtreibung handle, berichteten US-Medien am Donnerstag.

Ihr Wunsch, aus moralischen Gründen davon entbunden zu werden, sei abschlägig beschieden worden. 2018 verklagte die Schwester, die namentlich nicht genannt werden möchte, die Klinik beim Bürgerrechtsbüro. Eine nachfolgende Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass sich das Krankenhaus schwerwiegender Verstöße gegen die Freiheit der Gewissensentscheidung des Klinikpersonals bei Abtreibungen schuldig gemacht habe.

Damit habe das Krankenhaus gegen Bundesgesetze verstoßen, erklärte das Bürgerrechtsbüro. Nach Angaben des Büros könnte die Universitätsklinik durch den Fall Bundesmittel verlieren, wenn sich nicht beide Seiten innerhalb von 30 Tagen darauf einigen, wie der Gewissensschutz der Mitarbeiter bei Abtreibungen eingehalten wird.

Die Krankenschwester arbeitet laut Aussage ihres Anwalts nicht mehr für die Klinik. Bundesgesetze zum Schutz der Gewissensfreiheit des klinischen Personals gibt es schon länger. Gleichzeitig gibt es Beschwerden, wonach diese Regeln nicht eingehalten werden.

KNA

30.08.2019 - Lebensschutz , Recht & Gesetz , USA