Vergebung der Sünden

Vatikan erlaubt wegen Corona-Pandemie die Generalabsolution

Wegen der Corona-Pandemie hat der Vatikan den
 Priestern in allen betroffenen Gebieten die Möglichkeit zur
 Generalabsolution erteilt. Sie können damit den anwesenden Gläubigen 
auch ohne Einzelbeichte die Vergebung ihrer Sünden zusprechen.



Die Vergebung der Sünden, die der Priester stellvertretend für Jesus 
Christus ausspricht, ist nach katholischer Lehre normalerweise nur
 nach einem vorhergehenden mündlichen Sündenbekenntnis in der
 Einzelbeichte möglich. In kollektiver Todesgefahr lässt das 
Kirchenrecht jedoch auch andere Möglichkeiten zu. Diese sind nun 
wegen der Corona-Pandemie gegeben.



In dem am Freitag im Vatikan veröffentlichten Dekret heißt es,
 Geistliche sollten diesen Weg vor allem dort eröffnen, wo sich 
infizierte Menschen in Todesgefahr befinden, etwa in Krankenhäusern.
 Um möglichst viele zu erreichen, sei auch der Einsatz von
 Lautsprechern möglich, damit die Betroffenen die Lossprechung von 
ihren Sünden auch akustisch wahrnehmen könnten.

 In den von der Pandemie besonders betroffenen Gebieten könnten die 
Bischöfe diese Erlaubnis den Priestern erteilen. Die Geistlichen 
könnten auch von sich aus die Initiative ergreifen, müssten aber
 baldmöglichst den Bischof darüber informieren.



Für die Einzelbeichte erinnert das Dekret daran, dass die mündliche 
Beichte in physischer Gegenwart von Beichtendem und Priester die
 einzige ordentliche Form ist. Auf aktuelle Überlegungen, vermehrt auf
 telefonische oder andere “digitale” Formen der Beichte auszuweichen,
 geht das Dekret nicht ein.



Daneben wird an die Möglichkeit erinnert, auch ohne Beichte und ohne 
Generalabsolution mit vollständiger Reue bei Gott die Vergebung für 
die eigenen Sünden zu erlangen. Diese Vergebung erfolgt nach
 kirchlicher Lehre aber nur dann, wenn der Sünder sie mit dem festen
 Vorsatz verbindet, bei nächster Gelegenheit die dazugehörende Beichte 
nachzuholen.



Das vatikanische Dekret wurde unterzeichnet von Kardinal Mauro 
Piacenza, der als sogenannter Groß-Pönitentiar weltweit zuständig für Fragen der Sündenvergebung ist. 

Zeitgleich mit der Erlaubnis der Generalabsolution teilte der
 Kardinal auch mit, dass alle mit dem Coronavirus Infizierten, alle,
 die den Kranken beistehen sowie alle Gesunden, die eine Anbetung vor 
einem Tabernakel mit bestimmten Gebetsabsichten verbinden, einen
 vollständigen Ablass erhalten. Darunter versteht die katholische
 Kirche einen Erlass von Strafen im Jenseits.


KNA

22.03.2020 - Corona , Glaubensleben , Kirche