Nur Verfolgung, Krieg oder Gefängnis als "Notlage"

Woelki: Kommunion für evangelische Ehepartner nur im Einzelfall

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat seine Position zum Kommunionempfang für nichtkatholische Ehepartner bekräftigt. Der Schmerz von konfessionsverbindenden Ehepaaren sei „eine bittere Konsequenz aus der unseligen Spaltung, welche die Christenheit bis heute trifft“, sagte Woelki vor dem Diözesanpastoralrat, wie das Erzbistum am Samstag mitteilte. „Würde man trotzdem gemeinsam kommunizieren, würde man die noch nicht bestehende Kirchengemeinschaft lediglich liturgisch simulieren. Das wäre wohl kaum redlich“, so der Kardinal.

Kirchenrechtlich sei eine Zulassung evangelischer Christen zur Kommunion nur in Einzelfällen möglich, etwa bei Todesgefahr oder in einer schweren geistlichen Notlage. Dies wurde, so Woelki, „zumeist für die Situation von Verfolgung, Krieg oder Gefängnis angenommen. Die konfessionsverschiedene Ehe gehört nicht dazu.“ Der Vatikan habe eine Klärung angekündigt, aus der sich der rechtliche Rahmen ergeben werde, innerhalb dessen der Diözesanbischof Bestimmungen für sein Bistum erstellen könne oder müsse. „Bis dahin gilt die bisherige Ordnung, die weltweit Gültigkeit besitzt, in unserem Erzbistum weiter“, unterstrich der Kardinal.

Im Februar hatten die deutschen Bischöfe mit Dreiviertel-Mehrheit eine Handreichung verabschiedet, nach der nicht-katholische Ehepartner im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen die Kommunion empfangen können. Nach intensivem Ringen, auch mit Rom, verständigten sie sich darauf, den Text als Orientierungshilfe und nicht als verbindliches Dokument zu veröffentlichen. Damit entscheidet jeder einzelne Bischof über den konkreten Umgang mit dem Thema in seinem Bistum. Auch Papst Franziskus betonte, entscheidend sei die Zuständigkeit des einzelnen Ortsbischofs.

Woelki gehört zu jenen sieben Bischöfen, die sich im Frühjahr mit der Bitte um Klärung nach Rom gewandt hatten. Entscheidend sei angemessene Hilfe für konfessionsverschiedene Ehepaare, betonte er nun vor dem Kölner Diözesanpastoralrat. „Wenn das Missverständnis entsteht, man könne die vollständige kirchliche Gemeinschaft, die im gemeinsamen Empfang der Kommunion zum Ausdruck kommt, durch eine subjektive Gewissensentscheidung ersetzen, bringt uns das nicht ökumenischen Nutzen, sondern Schaden.“

Der Kardinal rief alle in der Seelsorge Tätigen dazu auf, betroffene Ehepaare „auch zukünftig nicht alleine zu lassen“. Es brauche seelsorgliche Gespräche sowie die Erläuterung der kirchlichen Ordnung. Die Versammlung des Diözesanpastoralrats in Wermelskirchen endet an diesem Samstag.

KNA

19.11.2018 - Bischöfe , Ökumene