Mutter der Schwangeren legte Berufung ein

Gericht stoppt Zwangsabtreibung bei geistig behinderter Frau

Ein britisches Berufungsgericht hat die Zwangsabtreibung für eine geistig behinderte Schwangere gestoppt. Eine Richterin und zwei Richter erklärten es am Montag für unzulässig, den Abbruch gegen den Willen der jungen Frau anzuordnen, wie der Sender BBC am Montagabend berichtete. Eine ausführliche Begründung solle zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Damit folgten die Richter dem Antrag der Mutter der Betroffenen, die gegen die Entscheidung von Freitag Berufung eingelegt hatte. Auch Großbritanniens katholische Bischöfe hatten sich am Montag empört über das Urteil gezeigt.

„Eine Frau gegen ihren Willen und den ihrer nächsten Familie zur Abtreibung zu zwingen, verletzt ihre Menschenrechte, ganz zu schweigen vom Lebensrecht des ungeborenen Kindes in einer Familie, die angekündigt hatte, für dieses Kind sorgen zu wollen“, hatte der für Lebensschutzfragen zuständige Weihbischof John Sherrington am Montag im Namen der Bischöfe von England und Wales erklärt.

Er sprach von einer „traurigen und niederschmetternden Entscheidung für die ganze Familie“. Das Urteil werfe tiefe Fragen auf, nach wessen „bestem Interesse“ es sich richte, sagte der Weihbischof der Erzdiözese Westminster.

Ein Gericht für die Angelegenheiten Schutzbefohlener hatte am Freitag in London entschieden, dass die Schwangerschaft der geistig zurückgebliebenen Frau, die bei ihrer Mutter wohnt, abzubrechen sei. Beide Frauen sind katholisch. Laut britischen Medienberichten ist die Frau in den Zwanzigern, jedoch auf dem mentalen Stand einer Neunjährigen. Sie befinde sich in der 22. Schwangerschaftswoche. Wer der Vater ist, ist offenbar unklar. Die Polizei untersuche den Fall.

Den Berichten zufolge hat die Mutter der Schwangeren angeboten, sich nach der Geburt um das Baby zu kümmern. Richterin Justice Lieven lehnte dies mit der Begründung ab, dafür müsse die leibliche Mutter aufgrund ihres Zustands die Wohnung verlassen. Diese wünsche sich das Baby so wie sich Kinder eine Puppe wünschten, lautete ihre Einschätzung. Auch eine Adoption lehnte die Richterin ab. Denn das Kind wegzugeben berge für die Mutter ein größeres Traumarisiko als eine Abtreibung.

KNA

25.06.2019 - Ausland , Bischöfe , Lebensschutz