Gesponsert

Für eine Zeit voller Leben

In Deutschland leben aktuell 50 000 Kinder und Jugendliche mit lebensverkürzenden Erkrankungen. An dieser Stelle setzt seit 25 Jahren die Arbeit der Björn Schulz Stiftung an und steht betroffenen Familien mit stationärer und ambulanter Hospizarbeit umfassend zur Seite. 

Schwerstkranke Kinder und Jugendliche werden im Kinderhospiz Sonnenhof palliativmedizinisch betreut, und Eltern sowie Geschwister werden in Krisensituationen aufgefangen, seelsorgerisch begleitet und therapeutisch unterstützt. Zusätzlich stehen den Familien ambulante Dienste zur Seite, sorgen für Entlastung und unterstützen die Betroffenen in immer wiederkehrenden Situationen am Rande des Leistbaren. Im Irmengard-Hof, dem Nachsorge- und Erholungshaus der Björn Schulz Stiftung, macht der Alltag Pause und Familien können neue Kraft schöpfen.

Wer die Björn Schulz Stiftung in seinem Testament bedenkt, ermöglicht diese wichtige Arbeit und unterstützt die betroffenen Familien unmittelbar. Zustiftungen zu Lebzeiten oder per Testament sind steuerlich privilegiert, kommen eins zu eins beim Stiftungszweck an und stärken darüber hinaus das Fundament der Stiftungsarbeit. Mit der Errichtung einer Verbrauchsstiftung kann die gemeinnützige Arbeit der Björn Schulz Stiftung über viele Jahre gefördert werden. 

Silke Fritz steht Interessierten jederzeit gerne als Ansprechpartnerin zum Thema Erben und Vererben zur Verfügung. Sie informiert über die Möglichkeiten, die Björn Schulz Stiftung per Testament zu bedenken.

Information: 

Silke Fritz, Telefon: 030 / 398 998 22, E-Mail: s.fritz@bjoern-schulz-stiftung.de

www.bjoern-schulz-stiftung.de

07.02.2022 - Anzeigen , Hilfswerke