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Testament mit Weitsicht

Den eigenen Nachlass vorausschauend zu regeln, gibt Sicherheit und vielen Menschen ein Gefühl der Erleichterung. Wer sein Erbe ganz oder teilweise für gemeinnützige Zwecke einsetzen möchte, verdient Dank und Unterstützung. Als Teilnehmerin des Nachlass-Portals, einem Service-Portal für gemeinnützig testierende Menschen, begleitet die Björn Schulz Stiftung diese bei der Regelung ihres Nachlasses. 

Silke Schander erklärt: „Testamentsgeber möchten wissen, wer sich nach ihrem Tod um alles kümmert, wer in ihre Rechte und Pflichten eintritt und ihren Stifterwillen erfüllt. Insbesondere dann, wenn erbberechtigte Nachkommen fehlen, denken viele Menschen darüber nach, ihren Nachlass gemeinnützig zu vererben. In persönlichen Gesprächen darf ich die Menschen begleiten, die die Björn Schulz Stiftung testamentarisch bedenken. Kompetent und erfahren in der Abwicklung von Nachlässen sind wir dem Stifterwillen verpflichtet und erfüllen diesen nachhaltig und umsichtig.“

Mit dem Erbe Gutes tun

Seit über 25 Jahren macht die Björn Schulz Stiftung die Welt zu einem besseren Ort für Familien mit schwerst- und lebensverkürzend erkrankten Kindern. „Für die Erfüllung unserer Aufgaben sind wir auf eine breite Unterstützung angewiesen. Stifter, die die Björn Schulz Stiftung in ihrem Testament bedenken, übernehmen eine wertvolle gesellschaftliche Mitverantwortung und bleiben in dankbarer Erinnerung der Familien, die wir langfristig begleiten“, betont Vorstandsmitglied Holger Proske. „Sie unterstützen wirksam unsere umfassende Kinderhospizarbeit und fördern langfristig unsere Projekte – getreu dem Motto: ,Für eine Zeit voller Leben‘.“ 

Wirksam helfen

Die Björn Schulz Stiftung bietet betroffenen Familien ein umfassendes Netz an Hilfs- und Unterstützungsangeboten: während der stationären Begleitung im Sonnenhof – Hospiz für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, im Nachsorge- und Erholungshaus Irmengard-Hof sowie durch stiftungseigene ambulante Dienste. 

Schwerstkranke Kinder und Jugendliche werden palliativmedizinisch, pflegerisch und pädagogisch betreut, Eltern und Geschwister in Krisensituationen aufgefangen, seelsorgerisch begleitet und therapeutisch unterstützt. Testamentsspenden zugunsten der Björn Schulz Stiftung werden zu 100 Prozent eingesetzt, um den Stiftungszweck zu erfüllen, und sind von der Erbschaftssteuer befreit.

Information: www.bjoern-schulz-stiftung.de

09.11.2022 - Anzeigen , Hilfswerke