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Ein Ort der Erholung

Sich über den eigenen Nachlass und ein Testament Gedanken zu machen, bedeutet vor allem, darüber nachzudenken, welche Menschen, Weggefährten und Werte einem besonders am Herzen liegen – und wie man diese über das eigene Leben hinaus unterstützen möchte. Ein Testament gibt zudem die Sicherheit, den eigenen Nachlass sinnvoll geregelt zu haben.

Hannelore und Alfons Gruber (Namen geändert) möchten mit ihrem Testament Gutes bewirken. Weil sie keine gesetzlichen Erben haben, wollen sie ihren Nachlass gemeinnützig stiften. Der Testamentsratgeber der Björn-Schulz-Stiftung gab ihnen wichtige Hinweise für die Errichtung eines rechtsgültigen Testaments. In einem persönlichen Gespräch informierten sie sich zudem über die vielfältigen Aufgaben und Projekte der Stiftung. Ihre Wahl fiel auf den Irmengard-Hof am Chiemsee, den sie in ihrem Testament als Erben eingesetzt haben. 

Das einstige Klostergut der Benediktinerinnen von Frauenwörth ist heute das Nachsorge- und Erholungshaus der Björn-Schulz-Stiftung. Der Irmengard-Hof ermöglicht schwerstkranken und behinderten Kindern und ihren Familien einen individuellen Rückzug vom Alltag – weit weg von Krankenhäusern und den täglichen Sorgen und Problemen. Betroffene werden hier individuell unterstützt und begleitet. Sie können sich eine Auszeit nehmen und Kraft schöpfen. 

Den erkrankten Kindern und ihren Geschwistern wird auf dem Irmengard-Hof besondere Aufmerksamkeit und Zuwendung geschenkt. Individuelle Kreativangebote sowie Sport- und Freizeitaktivitäten stärken die Kinder in ihrer Persönlichkeit und schenken ihnen eine unbeschwerte Zeit.

Zukunft stiften

Die Björn-Schulz-Stiftung dient in christlichem Sinne. Sie begleitet seit 1996 Familien mit schwerst- und lebensverkürzend erkrankten Kindern. Als gemeinnützige Organisation ist sie von der Erbschaftssteuer befreit. Die Vorständin Bärbel Mangels-Keil betont: „Wenn Sie gemeinnützig vererben, übernehmen Sie eine wertvolle gesellschaftliche Mitverantwortung. Sie bleiben in späteren Zeiten in dankbarer Erinnerung derer, die Ihrer Hilfe bedürfen. Ein letzter Wille verpflichtet: So kommt ein Vermächtnis oder eine Testamentsspende dem Stiftungszweck direkt zugute und fördert zudem regionale Projekte wie unseren Irmengard-Hof. Dafür danke ich Ihnen von Herzen.“ 

Information: www.bjoern-schulz-stiftung.de

26.05.2021 - Anzeigen , Soziales