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Nachhaltig Gutes bewirken

In Deutschland leben etwa 50 000 Kinder und Jugendliche mit lebensverkürzenden Erkrankungen. Die verbleibende gemeinsame Lebenszeit schwerstkranker Kinder mit ihren Familien so schön und wertvoll wie möglich zu gestalten – dafür steht die Björn Schulz Stiftung mit ihren umfassenden Hilfs- und Unterstützungsangeboten: dem Kinderhospiz Sonnenhof, den verschiedenen ambulanten Diensten, die die Familien in vertrauter Umgebung zu Hause begleiten und entlasten, sowie dem Nachsorge- und Erholungshaus
Irmengard-Hof am Chiemsee. 

Netzwerk der Hilfe

Wenn ein Kind schwer erkrankt, ist immer die gesamte Familie betroffen. Auch Eltern und Geschwister bedürfen der besonderen Fürsorge und Unterstützung. Was 1996 begann, wurde in den vergangenen 25 Jahren zu einem bundesweit einzigartigen Netzwerk der Hilfe. Die Björn Schulz Stiftung begleitet betroffene Familien ab dem Zeitpunkt der Diagnose, während der meist langen Krankheitsphase bis in die Zeit des Abschiednehmens und der Trauer.

Die Hilfs- und Unterstützungsangebote der Björn Schulz Stiftung werden zu etwa 40 Prozent aus Spendenmitteln finanziert. Testamentarische Verfügungen helfen in besonderem Maße, die beiden Großprojekte, das Kinderhospiz Sonnenhof und das Nachsorge- und Erholungshaus Irmengard-Hof, zu erhalten und dauerhaft zu betreiben. Zustiftungen per Testament stärken zudem das Fundament der Arbeit der Stiftung. Mit der Errichtung einer Verbrauchsstiftung fördern Stifter die gemeinnützigen Projekte der Björn Schulz Stiftung oft über viele Jahre.

Viele Menschen fragen sich: Was bleibt von mir und meinem Lebenswerk, wenn ich einmal nicht mehr bin? Sich über den eigenen Nachlass und ein Testament Gedanken zu machen, bedeutet vor allem, darüber nachzudenken, welche Menschen, Weggefährten und Werte einem besonders am Herzen liegen und wie man diese über das eigene Leben hinaus unterstützen möchte. 

Vorstandsmitglied Bärbel Mangels-Keil betont: „Mit einer Testamentsspende zugunsten der Björn Schulz Stiftung können Sie nachhaltig Gutes bewirken. Sie kommt dem Stiftungszweck zugute und ermöglicht unsere regionalen Projekte Sonnenhof und Irmengard-Hof. Geben mit Vertrauen und wirksam helfen für eine Zeit voller Leben: Dafür danken wir Ihnen im Namen schwerstkranker Kinder und ihrer Familien.“ Testamentarische Verfügungen zugunsten der Björn Schulz Stiftung sind erbschaftssteuerbefreit.

Information: www.bjoern-schulz-stiftung.de

17.11.2021 - Anzeigen , Hilfswerke