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Testament mit Weitsicht

Sich über den eigenen Nachlass Gedanken zu machen bedeutet vor allem, darüber nachzudenken, welche Menschen, Weggefährten und Werte einem besonders am Herzen liegen und wie man diese über das eigene Leben hinaus unterstützen möchte. Mit einem Testament Gutes zu bewirken, ist für viele Menschen Motivation und Wunsch zugleich, ihr Erbe ganz oder in Teilen gemeinnützig zu stiften.

Silke Schander von der Björn Schulz Stiftung erklärt dazu: „Gemeinnütziges Vererben ist heute kein Tabuthema mehr. Die Menschen, mit denen ich spreche, möchten ihren Nachlass regeln. Insbesondere dann, wenn sie Verfügungen treffen, die von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Ich erlebe es häufig, dass zum einen erbberechtigte Nachkommen fehlen. Zum anderen sind es familiäre Gründe, die Testamentsgeberinnen und -geber dazu bewegen, gemeinnützig zu vererben. In persönlichen Gesprächen darf ich die Menschen begleiten, die die Björn Schulz Stiftung per Testament bedenken möchten. Kompetent und erfahren in der Abwicklung von Nachlässen sind wir dem Stifterwillen verpflichtet und erfüllen diesen nachhaltig und umsichtig.“

Stifterinnen und Stifter, die die Björn Schulz Stiftung in ihrem Testament bedenken, unterstützen mit ihrer Entscheidung wirksam und langfristig deren umfassende Kinderhospizarbeit. Getreu ihrem Motto „Für eine Zeit voller Leben“ und ihrer langjährigen Erfahrung bietet die Björn Schulz Stiftung ein umfassendes Netz an Hilfs- und Unterstützungsangeboten: während der stationären Begleitung im Sonnenhof, dem Hospiz für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, im Nachsorge- und Erholungshaus Irmengard-Hof sowie durch komplementäre ambulante Dienste. 

Dankbare Erinnerung

Schwerstkranke Kinder und Jugendliche werden palliativmedizinisch betreut, Eltern und Geschwister in Krisensituationen aufgefangen, seelsorgerisch begleitet und therapeutisch unterstützt. Im Irmengard-Hof am Chiemsee können Familien neue Kraft schöpfen. Hier hat der Alltag Pause. „Für die Erfüllung unserer Aufgaben sind wir auf eine breite Unterstützung angewiesen. Stifterinnen und Stifter, die die Björn Schulz Stiftung testamentarisch bedenken, übernehmen eine wertvolle gesellschaftliche Mitverantwortung und bleiben in dankbarer Erinnerung der Familien, die wir langfristig begleiten“, betont Vorstandsmitglied Holger Proske. Testamentsspenden zugunsten der Björn Schulz Stiftung sind von der Erbschaftssteuer befreit.

Information: www.bjoern-schulz-stiftung.de

24.10.2022 - Anzeigen , Hilfswerke