In jedem Gebäude gibt es brandschutztechnische Anforderungen, die verhindern sollen, dass ein Brand entsteht und – im Fall der Fälle – eine Ausbreitung des Feuers vermeiden und damit Brandschäden reduzieren. Dabei stehen sowohl die Sicherheit von Personen als auch der Schutz von Umwelt und Sachwerten im Fokus. Versicherungen und der Gesetzgeber legen die notwendigen Brandschutzmaßnahmen sowie Wartungsintervalle fest. Bei einer so genannten Brandverhütungsschau werden diese überprüft – denn eine Brandschutzeinrichtung muss jederzeit voll funktionsfähig sein.
Doch wie oft sind Brandschutzeinrichtungen zu warten? Wie oft sind Mitarbeiter in Sachen Brandschutz zu schulen? Wer ist bei Brandschutzmängeln verantwortlich? Die Verantwortung für den Brandschutz trägt der Gebäudebetreiber beziehungsweise Arbeitgeber. Er kann zwar Teilaufgaben delegieren, zum Beispiel an einen Brandschutzbeauftragten. Dennoch trägt er die Gesamtverantwortung. Brandschutz ist also – unabhängig von Art und Größe des Betriebs – Chefsache. Um Betrieben die Sicherheit zu geben, dass alle brandschutztechnischen Anforderungen erfüllt werden, hat die WGKD einen Rahmenvertrag mit der CWS Fire Safety GmbH geschlossen
(cws.com/firesafety). Diese unterstützt Unternehmen beim Brandschutz – vom Feuerlöscher über Brandmeldeanlage und Brandschutztüren bis hin zur Brandschutzschulung – und sorgt so für optimale Sicherheit.
Informationen
im Internet unter www.wgkd.de/rahmenvertrag/cws-fire-safety-gmbh