Bischof Rudolf Voderholzer sieht sich in seiner Kritik am Statuten-Entwurf für Synodalen Weg bestätigt / Alternativer Entwurf gemeinsam mit Kardinal Rainer Maria Woelki

„Primat der Evangelisierung“

REGENSBURG (pdr/sm) – Bischof Rudolf Voderholzer sieht sich in seiner Kritik am Statuten-Entwurf zum sogenannten Syno­dalen Weg durch das Schreiben von Kardinal Marc Ouellet an Kardinal Reinhard Marx bestätigt. In dem Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz thematisiert der Präfekt der Kongregation für die Bischöfe den Entwurf über das Statut für den Synodalen Weg und stellt fest, dass es weder den Maßgaben des Heiligen Vaters noch dem Kirchenrecht entspreche.

Die Deutsche Bischofskonferenz hatte entschieden, im Rahmen eines synodalen Prozesses Weichen für die Zukunft der Katholischen Kirche in Deutschland zu stellen. Papst Franziskus begrüßte in einem Brief an die deutschen Katholiken den Weg, mahnte aber gleichzeitig an, die Neuevangelisierung in den Mittelpunkt der Beratungen zu stellen und bei der Themensetzung die Einheit und Gemeinschaft der Katholischen Kirche zu wahren.

Leitplanken

Bischof Voderholzer, der ebenfalls zu den Kritikern des Statuts zählt, sagt: „Ich kritisiere die konkrete Gestaltung, nicht den Weg als solchen. Papst Franziskus hat uns in seinem Schreiben vom 29. Juni ausdrücklich zu diesem Weg ermutigt. Er hat freilich sehr deutlich auch die Leitplanken aufgerichtet, die einem solchen Synodalen Weg die Richtung geben und ihn davor bewahren, in den Straßengraben der Spaltung abzurutschen: Primat der Neuevangelisierung; Beachtung des ,sensus ecclesiae‘; Rücksicht auf die Einheit mit der Weltkirche.“

Bischof Voderholzer sieht durchaus die Notwendigkeit von Reformen und eines Neuaufbruchs im Glauben: „Der Neuausrichtung auf Christus – und das ist der einzige Sinn von ,Reform‘ in biblischer Perspektive – bedarf es immer; sowohl des Einzelnen wie auch der Kirche insgesamt. Aber was im Vorfeld des Synodalen Weges – auch mit großer theologischer Gelehrsamkeit bemäntelt – als Reform vorgeschlagen wird, ist bei genauerer Betrachtung die Aufgabe des katholischen Profils und die Preisgabe wichtiger Elemente.“

Gemeinsam mit dem Kardinal von Köln, Rainer Maria Woelki, hatte Bischof Rudolf Voderholzer deshalb einen alternativen Entwurf zur Satzung des Synodalen Weges am 19. August beim Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz eingebracht, der eingehend diskutiert, aber „mit 21 zu drei Stimmen (bei drei Enthaltungen)“ abgelehnt wurde. 

Bischof Voderholzer: „Dieser Entwurf entspricht dem Reformverständnis der Kirche, er richtet sich nach den Maßgaben von Papst Franziskus, in ihm sind alle Punkte berücksichtigt, auf die Kardinal Marc Ouellet in seinem Schreiben an Kardinal Reinhard Marx kritisch hinweist, und vor allem: Er stellt genau die Herausforderungen in den Mittelpunkt aller Beratungen, vor denen die Kirche hier und jetzt wirklich steht.“

Vier Charakteristika

Nachstehend dokumentieren wir eine Zusammenfassung, in der Kardinal Rainer Maria Woelki und Bischof Rudolf Voderholzer die vier wesentlichen Charakteristika ihres  Entwurfs darstellen, die sich fundamental von dem Satzungsentwurf unterscheiden, der bisher der Deutschen Bischofskonferenz zur Entscheidung vorliegt: 

1. Der Statuten-Entwurf stellt sich mit aller gebotenen Klarheit den eigentlichen Themen einer geistig-geistlichen Erneuerung, wie sie durch Papst Franziskus in seinem Schreiben an die Katholische Kirche in Deutschland unter den Leitbegriff „Primat der Evangelisierung“ gefasst wurden (vgl. Präambel). Dazu gehört auch die Bereitschaft, sich mutig und direkt mit den vielfältigen Dimensionen der Glaubenskrise als zentraler Problematik auseinanderzusetzen. Sowohl die Anzahl als auch die Themen der Synodalforen (vgl. Art. 7) bezeugen das nachdrücklich.

2. Der Statuten-Entwurf sieht eine gerechte und gleichmäßige Besetzung aller Synodaleinrichtungen (Synodalvollversammlung; Synodalpräsidium; Synodalforen; Beobach-terinnen und Beobachter; Gäste) vor, die unter Einbeziehung aller maßgeblichen Gruppierungen der Katholischen Kirche in Deutschland vollzogen wird. Dabei wird den Kriterien von Repräsentanz und Ausgewogenheit weitreichend entsprochen (vgl. Artt. 3-6, 8). Gästen aus der Ökumene wird ein Beobachterstatus zugesprochen.

3. Der Statuten-Entwurf wahrt mit aller Klarheit die der Kirche und ihrer hierarchischenVerfassung eigene Lehr- und Leitungsvollmacht der Bischöfe (vgl. Artt. 11-13). Gleichzeitig werden – neben weiteren Klerikern – auch die Laien weitreichend einbezogen, die ihre sakramental in Taufe und Firmung begründete Sendung in der Kirche als mündige Christen durch die verantwortungsvolle Beratung wahrnehmen. Der Statuten-Entwurf macht folglich deutlich, worin die Aufgabe des zentralen Organs des Synodalen Weges liegt: Die Synodalvollversammlung berät die gestellten Themen mitein­ander und formuliert Voten, über welche die Bischöfe kraft ihrer lehramtlichen Autorität in der Bischofskonferenz beraten und als Gesetzgeber in Kraft setzen oder nicht. Damit ist sowohl die gemeinsame Verantwortung aller Gläubigen in der Form der Beratung zusammen mit den Bischöfen gewürdigt (Konsiliarität), zugleich aber die indispensable Leitungs- und Lehrvollmacht der Bischöfe gewahrt (Kollegialität). Dieser ekklesiologischen und verfassungsrechtlichen Grundstruktur der Kirche sieht sich der alternative Statuten-Entwurf in Gänze verpflichtet!

4. Der Statuten-Entwurf macht deutlich, dass die lehramtlich geklärten Themen (z. B. die Frauenordination, die Papst Franziskus in Übereinstimmung mit der kirchlichen Lehrtradition seiner Vorgänger ablehnt) außerhalb der Diskussion bleiben, damit keine unerfüllbaren Erwartungen geschürt werden und so verhindert wird, dass der Keim der Spaltung in die Partikular- und Universalkirche hineingetragen wird. Damit werden Sonderwege für die Katholische Kirche in Deutschland vermieden, die zu einem Bruch mit der Universalkirche führen könnten. Um die Verbundenheit mit der Universalkirche zu betonen, verbürgt der Entwurf zudem einen Beob­achterstatus für den Apostolischen Nuntius sowie für je einen Vertreter der Kongregation für die Glaubenslehre und des Päpstlichen Rates für die Neuevangelisierung (vgl. Art. 4). 

Hinweis:

Der volle Wortlaut des alternativen Satzungsentwurfes ist auf der Bistumshomepage unter www.bistum-regensburg.de nachzulesen.

18.09.2019 - Bischöfe , Bistum Regensburg