1700 Jahre nach Konstantin

Sonntagsruhe unter Beschuss

Durch die Sonntagsruhe“, verkündete Papst Johannes Paul II. Ende des vorigen Jahrtausends, „können die täglichen Sorgen und Aufgaben wieder ihre richtige Dimension erlangen: Die materiellen Dinge, über die wir uns erregen, machen den Werten des Geistes Platz; die Menschen, mit denen wir leben, nehmen in der Begegnung und im ruhigeren Gespräch wieder ihr wahres Gesicht an.“ 

Und weiter: „Selbst die Schönheiten der Natur – oft genug von einer Herrschermentalität, die sich gegen den Menschen wendet, verdorben – können wiederentdeckt und intensiv genossen werden. Der Sonntag als ein Tag, an dem der Mensch mit Gott, mit sich selber und mit seinen Mitmenschen Frieden schließt, wird so zur Einladung für den Menschen, einen erneuerten Blick auf die Wunderwerke der Natur zu werfen und sich von jener wunderbaren und geheimnisvollen Harmonie einbinden zu lassen.“

Freizeit-Wochenende statt Besinnungs-Alternative

Für die katholische Kirche ist die vor 1700 Jahren vom römischen Kaiser Konstantin ausgerufene Sonntagsruhe noch immer ein „Band der Einheit und des Friedens“. So drückte es der in Trier geborene heilige Ambrosius aus, einer der wichtigsten Kirchenlehrer der Antike. Ein Band allerdings, das seine Reißfestigkeit zunehmend verliert. Längst nämlich ist das reine Freizeit-Wochenende zur sonntäglichen Besinnungs-Alternative geworden. 

Auch die Kirche weiß um diesen Gegensatz. Allerdings ist sie überzeugt, dass der christliche Sonntag mehr als ein Vergnügen ist. Vielmehr sei er eine Zeit, um Frieden zu stiften und für andere da zu sein. Die Mahnung der Kirche, den Sonntag ganz in christlicher Nächstenliebe zu gestalten, korrespondiert mit dem Schwinden des arbeitsfreien Sonntags. Für Hunderte Millionen Menschen auf der Welt ist der Sonntagsjob inzwischen Alltag, vor allem in den von zunehmender Freizeit profitierenden Gewerben wie Gastronomie und Tourismus, aber auch bei Ärzten und Pflegern, Polizei, Feuerwehr und anderen öffentlichen Dienstleistern. Und beim Heer derer, die dafür sorgen, dass Maschinen nicht zum Stillstand kommen.

Bis weit in die Neuzeit war das alles kein Problem, zumal die erste Sonntagsregelung noch die Landwirtschaft von der christlich motivierten Arbeitsruhe ausgenommen hatte. Mit der Industrialisierung änderten sich die Voraussetzungen. Jetzt galt es, den Sonntag den neuen Arbeitsbedingungen anzupassen. Nur vereinzelt schränkten sogenannte Fabrikgesetze wie 1877 in der Schweiz die Sonntagsarbeit ein. Erst Ende des 19. Jahrhunderts brachte Kaiser Wilhelm II. mit seiner Gewerbeordnungsnovelle ein bisschen Ruhe in die Sonntagsgestaltung, etwa mit der Begrenzung der Ladenöffnungszeiten. 

Bindend für die Welt

Es war die katholische Kirche, die 1917 das Gebot der Sonntagsruhe erstmals bindend für die ganze Welt in ihren Codex Iuris Canonici (CIC) aufnahm, der ein Jahr später in Kraft trat. 1919 schrieb die Weimarer Reichsverfassung den Sonntag und alle staatlichen Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ fest und stellte sie unter gesetzlichen Schutz.

Dem folgte 1949 das neue Grundgesetz, das den Artikel aus der Weimarer Verfassung wieder aufnahm. Darüber hinaus ist im bundeseinheitlichen Arbeitszeitgesetz festgeschrieben, dass an Sonn- und Feiertagen zwischen 0 und 24 Uhr keine Arbeitnehmer beschäftigt werden dürfen. Allerdings gibt es inzwischen eine Fülle von Ausnahmeregelungen. 

Heute führen den Kampf um den arbeitsfreien Sonntag neben den Kirchen vor allem die Gewerkschaften, die sich den wirtschaftlichen Interessen und Begehrlichkeiten von Handel und Gewerbe mit immer neuen Klagen in den Weg stellen. Zusammen führen sie die „Allianz für den freien Sonntag“, die auf euro­päischer Ebene in der „European Sunday Alliance“ aktiv ist. 

Im Europarecht verankert

Bis in die 1990er Jahre war der christlich motivierte arbeitsfreie Sonntag im europäischen Recht verankert – ehe der Europäische Gerichtshof diese Entscheidung an die einzelnen Länder übertrug. So meinte etwa 2013 ein britisches Gericht, dass Christen Sonntagsarbeit nicht unter Verweis auf ihren Glauben ablehnen dürften.

Auch in der Bundesrepublik beschäftigt die Sonn- und Feiertagstagsarbeit, von der nach Schätzungen jeder fünfte Arbeitnehmer betroffen ist, immer wieder die höchsten Richter. Etwa entschied das Bundesverwaltungsgericht 2017, dass jede Ladenöffnung am Sonntag einen Sachgrund brauche. „Das alleinige Umsatz- und Erwerbs­interesse“ der Händler und „das Shoppinginteresse der Kundschaft“ reichten hierfür nicht aus. 

Gegen Ladenöffnungen an Adventssonntagen

Bereits 2009 hatte das Bundesverfassungsgericht – allerdings nur mit knapper Mehrheit – den Klagen der beiden großen Kirchen nachgegeben, die sich gegen die komplette Ladenöffnung an den vier Adventssonntagen in Berlin wehrten. In ihrem Urteil unterstrichen die Richter den Schutz des Sonntags vor allem deshalb, weil er der Menschenwürde entspreche und „dem ökonomischen Nutzendenken eine Grenze zieht und dem Menschen um seiner selbst willen dient“. 

Allerdings ging das Gericht schon damals auf Distanz zur kirchlichen Auffassung, der Sonntag müsse im Sinne Gottes Gestalt finden. Die grundgesetzliche Regelung der Sonntagsruhe, so der Urteilsspruch, „zielt in der säkularisierten Gesellschafts- und Staatsordnung aber auch auf die Verfolgung profaner Ziele wie die der persönlichen Ruhe, Besinnung, Erholung und Zerstreuung.“ 

Weiter hieß es: „An den Sonn- und Feiertagen soll grundsätzlich die Geschäftstätigkeit in Form der Erwerbsarbeit, insbesondere der Verrichtung abhängiger Arbeit, ruhen, damit der Einzelne diese Tage allein oder in Gemeinschaft mit anderen ungehindert von werktäglichen Verpflichtungen und Beanspruchungen nutzen kann.“

Erholung und Stabilität

Als „Zeit der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung“ definierten die Verfassungshüter schließlich den Sonntag, an dem die Menschen sich „von der beruflichen Tätigkeit erholen und das tun können, was sie individuell für die Verwirklichung ihrer persönlichen Ziele und als Ausgleich für den Alltag als wichtig ansehen“. Gerade für „das individuelle Wohlbefinden und die gesundheitliche Stabilität“ sei das Sonntagsgebot wie geschaffen. 

Das sehen auch die Gewerkschaften so. „Der freie Sonntag ist ein Zeitanker für die gesamte Gesellschaft“, erklärte einer ihrer Funktionäre in einem Interview. „Wenn der fällt, können alle nicht mehr zur Ruhe kommen.“

Günter Schenk