Medikamenten-Zugang ermöglichen

Abgeordnete legen Gesetzentwurf zur Suizidbeihilfe vor

Bundestagsabgeordnete verschiedener Fraktionen haben am Freitag einen Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidbeihilfe vorgelegt. Er soll unheilbar Kranken den Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung ermöglichen und für alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen. Voraussetzung sollen eine verpflichtende Beratung des Suizidwilligen und Wartefristen sein. Getragen wird der Entwurf von den Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Karl Lauterbach (SPD) und Petra Sitte (Linke), die ihn am Freitag in Berlin vorstellten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vor gut einem Jahr das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung gekippt. Die Selbsttötung gehöre zum Recht auf Selbstbestimmung, erklärten die Richter. Das schließe auch die Hilfe Dritter ein. Bereits 2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht vom Staat verlangt, sterbenskranken Patienten in "extremen Ausnahmefällen" den Zugang zu tödlichen Betäubungsmitteln zu ermöglichen. Das Bundesgesundheitsministerium hat dies aber bislang mit der Begründung verweigert, dass der Staat keine Tötungsmittel vergeben dürfe.

Helling-Plahr betonte: "Einen gegen die Autonomie gerichteten Lebensschutz kann und darf es nicht geben". Die Regelung solle klarstellen, dass jeder das Recht auf einen selbstbestimmten Tod habe und dass jeder, der dabei helfen wolle, dies auch dürfe. Notwendig sei deshalb ein klarer Rechtsrahmen, der den Zugang zum tödlichen Mittel mit einem Schutzkonzept flankiere.

Das Schutzkonzept soll sicherstellen, dass die Entscheidung zum Suizid aus freiem Willen erfolgt und somit dauerhaft und ernsthaft ist. Vorgesehen ist eine Beratungspflicht als Voraussetzung für die ärztliche Verschreibung des Medikaments. Zwischen Beratung und Verschreibung müssen zehn Tage liegen. Der Staat soll entsprechende Angebote sicherstellen und finanzieren, aber nicht selbst anbieten.

Lauterbach bedauerte, dass das Bundesverfassungsgericht den Zugang zu Suizidbeihilfe nicht auf Schwerstkranke und Leidende beschränkt habe. Nach seinen Vorstellungen sollen Minderjährige von dem Angebot "komplett ausgeschlossen werden". Laut Hennig-Plahr sollen aber in Extremfällen Ausnahmen möglich sein.

Die FDP-Politikerin sieht in der Vorlage auch "ein Signal" an die Ärztekammern, berufsrechtliche Verbote der ärztlichen Suizidhilfe aufzuheben. Sitte hob hervor, dass kein Arzt zur Suizidbeihilfe verpflichtet werden solle. Ebenso wenig würden etwa konfessionelle Träger von Heimen zu entsprechenden Angeboten verpflichtet. Die katholische Kirche und Teile der evangelischen Kirche hatten bereits angekündigt, Suizidbeihilfe nicht in Einrichtungen in ihrer Trägerschaft anzubieten.

Nun wollen die Abgeordneten im Parlament um Zustimmung werben, um einen Gruppenantrag einzubringen. Ziel ist es, das Gesetz noch vor den Wahlen im September zu verabschieden.

Lauterbach forderte darüber hinaus, die kommerzielle Suizidbeihilfe erneut zu verbieten. Hennig-Plahr sagte hingegen, dass es bei einem öffentlichen Angebot "keinen Raum mehr für dubiose Anbieter geben wird".

KNA