Nach Verurteilung

Ärztin erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Paragraf 219a

Die Berliner Ärztin Bettina Gaber hat laut einem Zeitungsbericht Verfassungsbeschwerde gegen den umstrittenen Paragrafen 219a erhoben. „Dieser Paragraf muss komplett abgeschafft werden“, sagte die Ärztin. Das Gesetz sei verfassungswidrig.

Gaber war im November rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt worden, weil auf ihrer Webseite stand, dass ein „medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre“ zu ihren Leistungen gehört. Dem Gericht zufolge hat sie mit der Information zur Methode unerlaubt Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft gemacht.

In Gabers Verfassungsbeschwerde heiße es, mit der Norm werde in unverhältnismäßiger Weise in die Meinungs-, Äußerungs- und Informationsfreiheit eingegriffen. Sie enthalte „Paradoxien und eklatante Wertungswidersprüche“. Auf Grundlage „unklarer Gesetze“ dürfe man niemanden verurteilen.

Der Paragraf 219a war bundesweit heftig kritisiert worden, seit im November 2017 die Gießener Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt wurde. Im Berufsverfahren hatte das Landgericht Gießen das Urteil am 12. Dezember bestätigt. Auch sie will weiter dagegen vorgehen.

Laut alter Fassung des Paragrafen galt es schon als verbotene Werbung, wenn Ärzte öffentlich darüber informiert, dass sie Abtreibungen durchführt. Ende 2018 hatte sich die große Koalition auf eine Reform geeinigt: Ärzte dürfen nun schreiben, dass sie Abtreibungen vornehmen. Jede weitere Information bleibt aber verboten, dafür müssen sie auf befugte Stellen verweisen - etwa auf eine Liste der Bundesärztekammer.

KNA