Debatte über „Ganztagsfinanzierungsgesetz“

Bund will mit Sondervermögen Ganztagsbetreuung unterstützen

Die Bundesregierung will die Länder bei der Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter unterstützen. Der Bundestag debattierte am Donnerstag in erster Lesung ein entsprechendes "Ganztagsfinanzierungsgesetz". Demnach will der Bund in diesem und im kommenden Jahr ein Sondervermögen von insgesamt zwei Milliarden Euro errichten. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter soll laut Koalitionsvertrag bis 2025 eingeführt werden.

Die Vorlage wurde zur weiteren Beratung an den federführenden Familienausschuss überwiesen. Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter erhöhten die Teilhabechancen der Kinder und unterstützten die Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, heißt es in der Begründung.

Bundesfamilienminister Franziska Giffey (SPD) sprach von einem "prioritären Vorhaben". Viele Familien wünschten sich, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Die Bundesregierung wolle nun in Absprache mit den Ländern auch den Rechtsanspruch ausarbeiten. Nach den Worten von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) ist das Ganztagsangebot auch eine Frage der Attraktivität Deutschlands bei der Anwerbung ausländischer Fachkräfte.

Redner von Grünen, FDP und Linkspartei begrüßten das Anliegen, kritisierten aber, dass die Finanzmittel zur Umsetzung viel zu gering seien. Das gelte für den Aufbau wie für den laufenden Betrieb. Nötig seien weit über fünf Milliarden Euro. Auch sei offen, wie der Rechtsanspruch ausgestaltet werden solle. Ferner fehle es an Fachkräfte und Qualitätskriterien, um eine gute Bildung zur gewährleisten. Martin Reichardt (AfD) verlangte, dass die Erziehungsarbeit von Müttern zuhause ebenso gefördert werden solle wie die staatliche Erziehung.

KNA

06.03.2020 - Betreuung , Deutschland