Bundesjustizminister Marco Buschmann:

Kommission soll Paragraf 218 ergebnisoffen beraten

Für Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ist es völlig offen, ob es eine Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch geben wird. Ein Kommission solle "ausdrücklich ergebnisoffen" untersuchen, ob dies möglich wäre, sagte Buschmann in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Freitag in Berlin. Er halte nichts von Vorfestlegungen. 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte sich demgegenüber mehrmals für eine Streichung des Abtreibungsparagrafen aus dem Strafgesetzbuch ausgesprochen. Laut Koalitionsvertrag soll eine Kommission prüfen, ob der Abbruch von Schwangerschaften auch außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden kann. 

Nach derzeitiger Gesetzeslage ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig; er bleibt jedoch straflos, wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die Frau sich zuvor beraten lassen, und zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung, bei Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

Buschmann betonte, es gehe hier um eine der schwierigsten rechtlichen Fragen: die Abwägung zwischen dem Wert des ungeborenen Lebens und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau. "Ein komplexes Dilemma", so der Minister. 

Die Kommission soll nach seinen Angaben noch vor Ostern einberufen werden und aus zwei Arbeitsgruppen bestehen. Die eine soll sich demnach mit dem Paragrafen 218 befassen, die andere damit, wie Menschen unterstützt werden können, die auf natürlichem Wege kein Kind bekommen können. Buschmann erklärte, bei einer Leihmutterschaft gehe es etwa um die Frage, wie Konflikte zu regeln seien, wenn während der Schwangerschaft ein Sinneswandel stattfindet. 

Der Minister betonte, es brauche in der Kommission neben medizinischem und juristischem auch soziologischen und ethischen Sachverstand. Nach einem Jahr solle das Gremium Ergebnisse vorlegen, damit die Bundesregierung Gesetzesinitiativen vorbereiten könne.

KNA

17.02.2023 - Abtreibung , Deutschland , Politik