Gesundheitspolitiker:

Enquete zur Weiterentwicklung des Embryonenschutzes

Gesundheitspolitikerinnen von Union, SPD, Grünen und FDP sprechen sich für eine Weiterentwicklung des Embryonenschutzgesetzes hin zu einem Fortpflanzungsmedizingesetz aus. Bei einer Veranstaltung der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung (Donnerstagabend) in Berlin regten sie angesichts der anstehenden Probleme die Einsetzung einer Enquetekommission nach den Wahlen an.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag (CDU), verwies auf den medizinischen Fortschritt und gesellschaftlichen Wandel, betonte aber die Gültigkeit des Schutzkonzepts in dem Gesetz, das vor 30 Jahren in Kraft trat. Wie ihre Kolleginnen Sabine Dittmar (SPD), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) und Katrin Helling-Plahr (Grüne) plädierte sie zugleich dafür, weniger strittige Fragen schon vorher zu regeln. Einig waren sich die Politikerinnen auch darin, das Anliegen in einen künftigen Koalitionsvertrag aufzunehmen.

Maag betonte, dass eine Reform biomedizinische, familienpolitische und rechtliche Fragen angehen müsse. Zentral sei dabei nach wie vor die Frage nach dem verfassungsrechtlichen Status des Embryos und ab wann ihm Würdeschutz zukommen. Es müsse auch weiter um den Schutz des menschlichen Lebens gehen.

Als weitere Themen nannten die Parlamentarierinnen etwa die Regelung der Embryonenspende und den Umgang mit überzähligen Embryonen, die Eizellspende, das Social Freezing, den Schutz vor Missbrauch und Kommerzialisierung oder die Leihmutterschaft.

Als kurzfristig dringend regelungsbedürftig sah Dittmar, dass allein ein ausgewählter Embryo bei der künstlichen Befruchtung übertragen werden darf. Derzeit dürfen nur drei befruchtet werden und müssen alle in den Uterus übertragen werden. Dies führe zu risikoreichen Mehrlingsschwangerschaften, so Dittmar. Vorab zu klären sei ferner das Abstammungsrecht und das Recht auf Kenntnis auch der Mutter bei Spenderkindern.

Nach den Worten von Kappert-Gonther sollte das künftige Gesetz multiperspektivisch Mutter, Vater, Eltern und Kind in den Blick nehmen und sich "neuer Lebensrealitäten" wie gleichgeschlechtlichen Partnerschaften oder der Mehrelternschaft anpassen.

Auch Helling-Plahr (FDP) sagte, sie könne sich eine Enquete vorstellen. Sie betonte aber, dass ihre Fraktion für eine weitreichende Liberalisierung eintrete, die sich nicht am strafrechtlichen Verbot sondern am Selbstbestimmungsrecht bei der Fortpflanzung orientiere. Das umfasse nicht zuletzt ein Recht auf Leihmutterschaft unter bestimmten Voraussetzungen.

KNA

23.04.2021 - Fortpflanzung , Gesundheit , Politik