"Verantwortung, Prävention, Freiverantwortlichkeit"

Ethikrat fordert Stärkung der Suizidprävention

Der Deutsche Ethikrat verlangt vom Gesetzgeber eine Stärkung der Suizidprävention. Gerade wenn die freiverantwortliche Selbsttötung als grundlegendes Recht definiert werde, müsse garantiert werden, dass solche gravierenden Schritte wirklich informiert, selbstbestimmt und ohne äußeren Druck gefasst würden, betonte die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Alena Buyx, am Donnerstag in Berlin. Sie äußerte sich bei der Vorstellung einer Stellungnahme des Rates zu "Suizid - Verantwortung, Prävention, Freiverantwortlichkeit".

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2020 ein umfassendes Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben formuliert - unabhängig von Alter oder Krankheit. Zugleich rieten die Richter zu einem Schutzkonzept. Auf die drei derzeit im Bundestag debattierten Gesetzesvorlagen geht der Ethikrat nicht ein.

Nach den Worten des Ethikratsmitglieds und katholischen Theologen Andreas Lob-Hüdepohl stehen vor allem große gesellschaftliche und staatliche Institutionen in der Verantwortung, Suizidprävention zu ermöglichen, und zwar "über die gesamte Lebensspanne, in allen relevanten Lebensbereichen, zeitnah und flächendeckend". Politische Themenfelder reichten vom Kampf gegen Altersarmut und Einsamkeit bis hin zu funktionierenden Pflegeeinrichtungen und einem Ausbau der Palliativmedizin.

Der Ethikrat betonte, dass freiverantwortliche Entscheidungen zum Suizid uneingeschränkt zu respektieren seien. Der Sprecher der ratsinternen Arbeitsgruppe, Helmut Frister, unterstrich aber, dass dies Staat und Gesellschaft in keiner Weise von der Verantwortung entlaste, "so weit wie möglich dafür Sorge zu tragen, dass Menschen nicht in Situationen geraten und verbleiben, in denen sie sich genötigt sehen, den Tod als vermeintlich kleineres Übel dem Leben vorzuziehen". Auch sei zu beachten, dass Suizide nie nur die jeweilige Person beträfen, sondern auch ihr Umfeld.

Angesicht einer "Unbeständigkeit von Suizidwünschen" verlangt der Rat eine "gewisse Dauerhaftigkeit", um das Risiko einer unüberlegten Entscheidung auszuschließen. Zudem sollten Beratungsangebote Betroffenen helfen, ihre Motive zu klären und Informationen über Alternativen vermitteln.

Allerdings gab es im Rat verschiedene Auffassungen darüber, wie weit eine mögliche Beratungspflicht gehen sollte. Nicht einig ist sich das Gremium auch, ob das Recht auf Beihilfe zum Suizid nur für Volljährige gelten sollte. Unterschiedliche Ansichten vertraten die Experten über die Gültigkeit einer Vorausverfügung, etwa im Fall einer künftigen Demenz. Frister betonte, auch psychische Erkrankungen schlössen eine freiverantwortliche Entscheidung zum Suizid nicht aus.

Das Katholische Büro in Berlin erklärte, Deutschland müsse sich "eine Kultur der Lebensbejahung und Fürsorge" erhalten. Alte und kranke Menschen mit Suizidgedanken müssten Beratung und Unterstützung erfahren, so die Vertretung der katholischen Bischöfe bei der Bundesregierung.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erklärte, die medizinisch-pflegerischen Angebote in Deutschland seien aktuell nicht in der Lage, Selbstbestimmung zu stärken und Fremdbestimmung auszuschließen. "Denn auch Psychotherapie und Würde wahrende Pflege sind für viele sterbenskranke, lebenssatte oder psychisch kranke Menschen unerreichbar", sagte Vorstand Eugen Brysch.

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe erklärte, jeder Suizid - mit wenigen Ausnahmen - sei eine Niederlage für die Gesellschaft. "Unser Nachholbedarf an einer Auseinandersetzung mit unserem Leben im Alter und mit dem Tod ist riesig. Wir sollten das Ja zum Leben stärken", sagte der Vorsitzende Helmut Kneppe.

Die Diakonie erklärte, die Suizidvorbeugung gehöre an die erste Stelle. "Wir dürfen uns nicht damit abfinden, dass Menschen in Einsamkeit und seelischer und sozialer Not ihrem Leben ein Ende machen. Vielmehr müssen wir mit ihnen in Beziehung treten, ihre Suizidgedanken annehmen und auch in der Beziehung bleiben, wenn sie einen assistierten Suizid wünschen", erklärte Präsident Ulrich Lilie.

Er begrüßte, dass der Ethikrat die Auffassung bestätigt habe, nach der soziale Einrichtungen nicht verpflichtet seien, assistierte Suizide in ihren Häusern zu dulden, wenn "sich deren Durchführung mit ihrem Selbstverständnis nicht in Einklang bringen lässt und ein Ausweichen der suizidwilligen Person möglich ist".

KNA

23.09.2022 - Ethik , Politik , Suizid