Für schwer beschädigte Denkmäler

100 Eigentümer in Flutgebieten beantragen Hilfe

100 Eigentümer von durch das Hochwasser teilweise schwer geschädigten Denkmalen haben bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) einen Antrag auf Nothilfe gestellt. Auf die meist formlosen Anfragen seien umgehend die einfach auszufüllenden Antragsformulare zugestellt worden, in denen lediglich die Denkmaleigenschaft des Bauwerks von der Unteren Denkmalschutzbehörde bestätigt und eine sinnvolle Maßnahmen benannt werden müsse, teilte die Stiftung am Montag in Bonn mit. "Daraufhin können umgehend 2.500 Euro abgerufen werden. Erste Beträge werden jetzt ausgezahlt."

Die Stiftung hatte angesichts der großen Not in den Überschwemmungsgebieten ein dreistufiges Nothilfeprogramm eingerichtet, das dazu beitragen will, den Denkmalbestand auch als wirtschaftliche Grundlage der betroffenen Tourismus-Regionen für die Zukunft zu sichern.

Finanziell unterstützt werden können etwa die Honorare denkmalerfahrener Gutachter, sachverständige Handwerker, Architekten und Statiker oder Notsicherungsmaßnahmen wie Abstützungen oder Trocknungsarbeiten. 

Die dreistufige Hilfe umfasst Nothilfe bis zu 2.500 Euro, größere finanzielle Hilfe von bis zu 10.000 Euro und umfangreichere Sanierungsmaßnahmen, die mehr als 10.000 Euro erfordern.

KNA

Alle nötigen Informationen sowie das (Online-)Antragsformular finden Betroffene unter: www.denkmalschutz.de/hochwasser-sofortfoerderung.

16.08.2021 - Deutschland , Katastrophe , Kultur