Spätabtreibung

Gericht bestätigt Schuldspruch gegen zwei Berliner Frauenärzte

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Schuldspruch gegen zwei Berliner Frauenärzte wegen gemeinschaftlichen Totschlags bestätigt. Der in Leipzig ansässige fünfte Strafsenat verwarf die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom November 2019 überwiegend. Auch nach Auffassung des BGH stellte die Tötung eines lebensfähigen, aber schwer geschädigten Zwillings ein strafbares Tötungsdelikt und keinen straffreien Schwangerschaftsabbruch dar.

Die beiden Mediziner hatten am 12. Juli 2010 während eines Kaiserschnitts bei einer Patientin zunächst ein gesundes Kind entbunden, dessen eineiige Zwillingsschwester dann aber im Mutterleib mittels einer Injektion bewusst getötet. Das Kind hatte einen schweren Hirnschaden, der bereits während der Schwangerschaft festgestellt worden war. Die Eltern entschieden sich daraufhin für eine sogenannte Spätabtreibung. Anstatt den Fötus während der Schwangerschaft im Mutterleib zu töten, wie es bei einer entsprechenden Indikation rechtlich zulässig und medizinisch möglich gewesen wäre, warteten die Ärzte den Beginn der Geburt ab, um den Eingriff vorzunehmen.

Der BGH führte aus, dass die Regeln über den Schwangerschaftsabbruch nur bis zum Beginn der Geburt gelten. Diese beginne bei einer Entbindung mittels Kaiserschnitt mit der Öffnung der Gebärmutter. Allerdings hob der Strafsenat die vom Berliner Landgericht verhängten Strafen auf, weil den Angeklagten zur Last gelegt wurde, dass sie die Tat geplant und nicht in einer Notfallsituation begangen hätten. Dieser Gesichtspunkt sei bei einer medizinischen Operation kein zulässiger Erschwerungsgrund, so die Leipziger Richter. Während der Schuldspruch wegen Totschlags rechtskräftig sei, müsse über die Höhe der Strafen noch einmal neu verhandelt werden.

Die leitende Oberärztin und der inzwischen pensionierte Chefarzt eines Berliner Klinikums waren wegen Totschlags zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und sechs Monaten beziehungsweise einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

KNA