Jerusalem bald Israels Hauptstadt?

Gesetz zum jüdischen Nationalstaat nimmt erste Hürde

Ein umstrittener Grundgesetzentwurf, der Israel als Nationalstaat für das jüdische Volk definiert, hat eine erste Hürde genommen. Ein Parlamentsausschuss stimmte mit neun zu sieben Stimmen dafür, den Entwurf des Likud-Abgeordneten Avi Dichter zur ersten Lesung im Parlament zuzulassen, wie örtliche Medien unter Berufung auf die Knesset berichteten.

Wörtlich heißt es in dem Entwurf, "der Staat Israel ist die nationale Heimstätte des jüdischen Volkes, in der es seine Bestrebungen zur Selbstbestimmung entsprechend seiner kulturellen und historischen Traditionen verwirklicht". Der Entwurf sieht ferner vor, Jerusalem als Hauptstadt Israels und Hebräisch als offizielle Sprache im Grundgesetz sowie den hebräischen Kalender als offiziellen Kalender festzuschreiben. Arabisch soll demnach einen Sonderstatus erhalten. Ferner verweist der Entwurf auf das Recht jedes Bürgers, unabhängig von Religion oder Nationalität sein Erbe sowie seine Kultur, Sprache und Identität aktiv zu bewahren.

Berichten der Tageszeitung "Haaretz" zufolge kritisierte die Opposition die Streichung des in einem früheren Entwurf enthaltenen Verweises auf Israel als demokratischen Staat sowie auf die israelische Unabhängigkeitserklärung. Für Kritik sorgte auch eine Klausel des Entwurfs, die es einzelnen Gemeinschaften im Land gestatten will, Siedlungen ausschließlich für Mitglieder der eigenen Gemeinschaft zu errichten. Dies sei offenkundig diskriminierend und nicht mit Israels Werten als jüdischer und demokratischer Staat vereinbar, so ein Vertreter des Generalstaatsanwalts Avichai Mandelblit.

KNA

14.03.2018 - Nahost , Politik