Steigende Inzidenz-Zahlen

Gottesdienstbesucher in NRW müssen wieder Kontaktdaten angeben

Seit Montag müssen Gottesdienstbesucher wieder überall in Nordrhein-Westfalen ihre Kontaktdaten angeben. Die weiteren Corona-Regeln für religiöse Zusammenkünfte richten sich nach der Inzidenz auf Stadt- oder Kreisebene, sagte der Leiter des Katholischen Büros NRW, Antonius Hamers. Er vertritt die fünf NRW-Bistümer Aachen, Essen, Münster, Köln und Paderborn bei der Landesregierung in Düsseldorf.

In Kreisen und Städten mit "Inzidenzstufe 0" müssen die Teilnehmer laut Hamers keinen Abstand einhalten, keine Maske tragen und dürfen ohne Einschränkungen singen. Gelte lokal die "Inzidenzstufe 1", sei Abstand zu halten, und der Mund-Nase-Schutz dürfe nur am Sitzplatz abgenommen werden. Zudem sei Gemeindegesang nur mit Maske zulässig - es sei denn, alle Gottesdienstbesucher seien getestet, geimpft oder genesen oder es befände sich in der Kirche nur eine Person pro zehn Quadratmeter.

Da acht Tage in Folge die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz über 10 lag, hat NRW die Corona-Regeln leicht verschärft. Seit Montag gilt landesweit die "Inzidenzstufe 1" statt bisher "Inzidenzstufe 0". Demzufolge muss zum Beispiel bei Veranstaltungen wieder eine Rückverfolgbarkeit gewährleistet werden. Für Gottesdienste gelten eigene, von Kirchen und Land abgestimmte Regelungen.

KNA

27.07.2021 - Corona , Deutschland , Gottesdienst